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Magdeburg, den 23.09.2007

Landesregierung plant keine Abschaffung von Feuerwehren

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 266/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 266/07 Magdeburg, den 24. September 2007 Landesregierung plant keine Abschaffung von Feuerwehren Innenministerium kritisiert ¿unverantwortliche Angstmache¿/ Behauptungen der Volksinitiative sind aus der Luft gegriffen Zu dem Leserbrief in der Volksstimme vom 21.9.2007: ¿Droht jeder zweiten Feuerwehr das Aus?¿ erklärt der Pressesprecher des Innenministeriums, Martin Krems: Der ¿Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011¿ scheinen die Argumente auszugehen. Die von Sören Neuhaus aufgestellten Behauptungen über Absichten der Landesregierung in Sachen Brandschutz sind genauso falsch wie seine Bewertungen. Diese unverantwortliche Angstmache ist der durchsichtige Versuch, das ehrenamtliche Engagement Zehntausender von Feuerwehrleuten für die eigene Sache zu vereinnahmen. In ihrer Darstellung greift sie zu so groben Verdrehungen der Wahrheit, dass dies durch Missverständnisse kaum noch zu erklären ist: ¿ Weder das Innenministerium noch die von der Landesregierung beauftragten Gutachter sehen im Zuge der Gemeindegebietsreform ein Einsparpotential von 40 Prozent im Bereich Brandschutz/Hilfeleistung. Wie jeder im Leitbild zur Gemeindegebietsreform auf Seite 17 nachlesen kann, bezieht sich der von den Gutachtern ermittelte Kostenunterschied von 40 Prozent zwischen Einheitsgemeinde und Verwaltungsgemeinschaft nicht auf Feuerwehren, sondern auf die Gemeindeorgane. ¿ Weder Innenministerium noch Gutachter plädieren für eine ¿Abschaffung oder Zentralisierung der Feuerwehren¿. Die von Herrn Neuhaus als Zitat gekennzeichnete Formulierung stammt von einem der von den Gutachtern befragten Gemeindevertreter, der diese Abschaffung oder Zentralisierung ebenso ablehnt, wie dies die Landesregierung tut (Seite 166). Die Existenz von Ortsfeuerwehren wird ¿ unabhängig von der Gemeindegebietsreform ¿ nicht in Frage gestellt. ¿ Weder Innenministerium noch Gutachter plädieren für eine Verlängerung der ¿Ausrückzeit¿ von zwölf auf 15 Minuten. Das Gutachten zitiert an gleicher Stelle diesen Vorschlag eines anderen Gemeindevertreters, macht ihn sich aber nicht zu eigen. Die Landesregierung plant keinerlei Abstriche beim Brandschutz und deshalb auch keine Verlängerung dieser gesetzlichen Frist. Die Behauptungen von Herrn Neuhaus zu angeblichen Regierungsplänen in Sachen Brandschutz sind sachlich nicht haltbar und finden auch keine argumentative Grundlagen in dem Gutachten. Heißt es doch auf Seite 228 unmissverständlich, dass die Kostennachteile der Verwaltungsgemeinschaften in diesem Falle eher darauf zurückzuführen sind, dass sie meist dünner besiedelt sind als Einheitsgemeinden, und dann wörtlich: ¿Eine Umwandlung einer Verwaltungsgemeinschaft in eine Einheitsgemeinde würde diesen Kostennachteil nicht beseitigen.¿ Wenn die Volksinitiative auf diesem Niveau weiter für ihr Volksbegehren werben will, können wir uns wohl auf eine Schlammschlacht einstellen. Wenn ihre Argumente aber immer so leicht zu widerlegen sind, sehen wir dem trotzdem gelassen entgegen. Leitbild und Gutachten sind unter im Internet unter http://www.mi.sachsen-anhalt.de nachlesbar. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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