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Magdeburg, den 24.09.2007

Zulassungsbehörden sollen Kraftfahrzeugsteuer einziehen dürfen /  Landesregierung beschließt den Entwurf eines Gesetzes

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 507/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 507/07 Magdeburg, den 25. September 2007 Zulassungsbehörden sollen Kraftfahrzeugsteuer einziehen dürfen /  Landesregierung beschließt den Entwurf eines Gesetzes Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat heute in ihrer Kabinettssitzung den Entwurf eines Gesetzes über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer beschlossen, nachdem die Kommunalen Spitzenverbände dazu angehört wurden. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur Beschlussfassung  zugeleitet. Finanzminister Jens Bullerjahn sagte dazu: ¿Der Gesetzentwurf trifft Regelungen für das Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2008 die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer effizienter gestalten sollen. Dies wird neben einer Verwaltungsvereinfachung auch im Interesse aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für mehr Steuergerechtigkeit im Land sorgen.¿ Der Minister informierte darüber, dass zum Ende des letzten Jahres fast 33.000 Halter/innen ihre Kraftfahrzeugsteuern nicht entrichtet hätten. Es fehlten folglich rund 6,6 Mio. Euro in der Landeskasse. Deshalb soll bisher säumigen Fahrzeughaltern zukünftig die Neuzulassung eines Fahrzeugs solange verwehrt werden, bis sie ihre Rückstände an Kraftfahrzeugsteuer beim zuständigen Finanzamt in Sachsen-Anhalt beglichen haben oder der Zulassungsbehörde eine Bescheinigung ihres Finanzamts vorlegen, dass gegen eine Zulassung trotz der Rückstände keine Bedenken bestehen. Zu diesem Zweck sollen die Zulassungsbehörden vor jeder Zulassung automatisch prüfen, ob für die Halterin bzw. den Halter noch Kraftfahrzeugsteuerrückstände, die 10 Euro übersteigen, bestehen (sog. Rückstandsprüfung). Damit auch die laufenden Kraftfahrzeugsteuern künftig pünktlich entrichtet werden, sieht der Gesetzentwurf außerdem vor, dass die Zulassungsbehörden von jedem Halter/jeder Halterin bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges eine Ermächtigung zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer von seinem/ihrem Konto zugunsten des zuständigen Finanzamts verlangen. Mit dem Bankeinzug soll ein Verfahren verbindlich eingeführt werden, das für alle Bürger/innen einen einfachen, risikolosen und pünktlichen Zahlungsweg festschreibt. Damit werden Verwaltungskosten gesenkt, ohne dass eine nennenswerte Belastung für die Betroffenen eintritt. Für die Steuerpflichtigen bietet die Einzugsermächtigung den Vorteil, dass sie Zahlungstermine in den folgenden Jahren nicht mehr versäumen können und somit das Entstehen von Säumniszuschlägen vermieden wird. Auf eine Einzugsermächtigung kann verzichtet werden, wenn das zuzulassende Fahrzeug unbefristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist oder das Vorliegen eines Härtefalles mit einer Bescheinigung des Finanzamts bei der Zulassungsbehörde nachgewiesen wird. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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