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Magdeburg, den 25.09.2007

Kultusministerium beabsichtigt keine Schulgelderhöhung bei Schulen in freier Trägerschaft

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 203/07 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 203/07 Magdeburg, den 26. September 2007 Kultusministerium beabsichtigt keine Schulgelderhöhung bei Schulen in freier Trägerschaft Das Kultusministerium begrüßt die Initiative des Verbandes der deutschen Privatschulen Sachsen-Anhalts, Aktionstage der Schulen in freier Trägerschaft zu organisieren. Zwischen dem 22. und 29. September 2007 werden in Sachsen-Anhalt zum zweiten Mal die ¿Tage der freien Schulen¿ stattfinden. Zur Vorbereitung der Veranstaltungen, insbesondere der Podiumsdiskussion am 27.09.2007, haben die Eltern der Schülerinnen und Schüler an Ersatzschulen ein Schreiben erhalten, in dem einige Aussagen nicht zutreffend sind. Aus diesem Grunde stellt Staatssekretär Willems Folgendes richtig: 1. Richtig ist, dass die Landesregierung derzeit einen neuen Schulgesetzentwurf berät, der  auch Regelungen für die Schulen in freier Trägerschaft trifft. Mit der zehnten Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts sind aber keine Kürzungen der Finanzhilfe beabsichtigt. Vielmehr soll die Ausgestaltung der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft unter Berücksichtigung von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in der Vergangenheit rechtssicherer gestaltet werden. Damit wird die Finanzhilfe transparenter und verlässlicher prognostizierbar. Insgesamt gilt, den Bestand der Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen-Anhalt weiterhin zu sichern und ihnen eine gute Entwicklung zu ermöglichen. 2. Dass behauptet wird, die Schulen in freier Trägerschaft seien in der Vergangenheit nicht auskömmlich finanziert worden, entbehrt jeder Grundlage. Tatsächlich erhalten die Schulen in freier Trägerschaft 90 % ihrer Personalkosten und darüber hinaus davon 15 % bis 25 % für Sachkosten. Viele Schulen in freier Trägerschaft betonen selbst, dass bei wirtschaftlichem Umgang mit diesen Geldern die Unterhaltung und Gründung von Schulen durchaus möglich sei. 3. Nahezu abenteuerlich ist die Behauptung, dass man im Ministerium davon ausgehe, dass den Eltern ein Schulgeld von durchschnittlich 120 Euro zuzumuten ist. Richtig ist, dass die bundesweite Rechtssprechung in einem Fall ein Schulgeld in dieser Höhe für unbedenklich gehalten halt. In der Realität ist es aber allein Sache der Schulen in freier Trägerschaft, die Höhe des Schulgeldes zu bestimmen, in dem sie die vom Land erhaltene Finanzhilfe wirtschaftlich einsetzen. Zu beachten ist hier aber der Artikel 7 (4) Satz 3 GG. Dieser gebietet, dass die Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert werden darf. Die Einhaltung dieses Gebots ist eine entscheidende Genehmigungsvoraussetzung für die Errichtung einer Schule in freier Trägerschaft. Die zukünftige Ersatzschulfinanzierung wird also nicht zu unzumutbaren Schulgeldzahlungen führen. 4. Absolut unrichtig ist, dass in der Vergangenheit den Schulen in freier Trägerschaft bestimmte Kosten einer öffentlichen Schule, auf die sie einen Anspruch haben, nicht erstattet worden sind. Hierbei ist zu beachten, dass zum Einen die Kosten für einen öffentlichen Schüler selbst nach Auskunft der von den freien Trägern vorgelegten Gutachten nicht exakt aus dem kommunalen und aus dem Landeshaushalt zu ermitteln sind, weil sehr unterschiedliche Haushaltskapitel berührt sind. Zum Anderen müssen die freien Träger zahlreiche Sonderbelastungen des öffentlichen Schulwesens nicht tragen und haben daher auch keinen Anspruch auf gleiche Finanzierung (Bsp. Lehrerausbildung, Schulnetz in dünnbesiedelten Gebieten, Altersstruktur der Lehrkräfte). 5. Die Landesregierung unterstützt jede Initiative zur Gründung einer freien Schulen. Diese Position ist mit Blick auf die schwierige Situation in der Schulentwicklungsplanung nicht immer ganz einfach zu vertreten. So wurden seit 2002 im allgemein bildenden Bereich 31 Ersatzschulen im Land genehmigt. Im Vergleich dazu wurden von 1994 ¿ 2002 23 Ersatzschulen im allgemein bildenden Bereich genehmigt. Damit besuchten im Schuljahr 2006/07 4,9 % aller Schülerinnen und Schüler im Land im allgemein bildenden Bereich Schulen in freier Trägerschaft. Vor diesem Hintergrund kann die Landesregierung nur dazu auffordern, zu einer sachgerechten Diskussion zurückzukehren, die im Rahmen des Anhörungsverfahrens ermöglicht wird. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Internet Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de Pressestelle Kultusministerium: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=presse_mk

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