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Magdeburg, den 01.10.2007

Kabinett bringt Änderung des Finanzausgleichsgesetzes auf den Weg / Innenminister Hövelmann: Zentrale Orte werden gestärkt

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 521/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 521/07 Magdeburg, den 2. Oktober 2007 Kabinett bringt Änderung des Finanzausgleichsgesetzes auf den Weg / Innenminister Hövelmann: Zentrale Orte werden gestärkt Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung in Magdeburg den Entwurf zur Änderung des Finanzausgleichgesetzes (FAG) gebilligt und die Einbringung in den Landtag beschlossen. Zum Entwurf waren der Landesrechnungshof, die kommunalen Spitzenverbände und die Liga der freien Wohlfahrtsverbände angehört worden. ¿Mit der Novelle werden die zentralen Orte gestärkt¿, erläuterte Innenminister Holger Hövelmann. ¿Gleichzeitig wird die Handhabung des Gesetzes für die Kommunen vereinfacht.¿ Im Einzelnen verfolgt der Gesetzentwurf folgende Ziele: · Durch den Zusammenschluss der kreisfreien Stadt Dessau mit der Stadt Roßlau aus dem bisherigen Landkreis Anhalt-Zerbst zum 12.07.2007 gab es zwischen den Gruppen der kreisangehörigen Gemeinden und der kreisfreien Städte eine Verschiebung von fast 14.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Dieser Verschiebung wird Rechnung getragen durch eine Umschichtung von etwa zwölf Millionen Euro zugunsten der kreisfreien Städte. Entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag werden die zentralen Orte gestärkt. Innerhalb der Gruppe der kreisangehörigen Gemeinden werden zu ihren Gunsten Mittel in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro umgeschichtet. Mit der Gesetzesänderung wird die Möglichkeit geschaffen, die Bildung von Einheits- und Verbandsgemeinden finanziell zu unterstützen. · Die bisherige Unterstützung finanzschwacher Gemeinden bei der Kofinanzierung von nach dem Entflechtungsgesetz (früher Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) geförderten kommunalen Straßenbauvorhaben wird bis einschließlich 2009 fortgesetzt. · Durch eine vereinfachte Steuerkraftberechnung und die Einführung des bundesweit üblichen Nettoprinzips bei der Gewerbesteuer, bei dem die von den Gemeinden abzuführende Gewerbesteuerumlage bei der Steuerkraftberechnung berücksichtigt wird, wird die Handhabung des FAG für alle Beteiligten vereinfacht. Im Zusammenhang damit wird für die Landkreise die Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage angepasst. Diese Regelung wird befristet bis zum 31.12. 2010. Hövelmann: ¿Mit diesen Änderungen passen wir das FAG an neue Herausforderungen an und sorgen für die Handlungsfähigkeit insbesondere der zentralen Orte bei den Aufgaben, die sie auch für das Umland erbringen.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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