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Magdeburg, den 01.10.2007

Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Glücksspielrecht / Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 522/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 522/07 Magdeburg, den 2. Oktober 2007 Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Glücksspielrecht / Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, einen Gesetzentwurf zum Glücksspielrecht in den Landtag einzubringen. Mit dem Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften in Sachsen-Anhalt stimmt das Land dem zwischen den Ländern ausgehandelten Glücksspielstaatsvertrag zu. In der Folge dieses Vertrages werden das Glücksspielgesetz und das Spielbankgesetz angepasst. Vor dieser zweiten Kabinettsbefassung waren 80 Verbände und Stellen angehört worden. Innenminister Holger Hövelmann: ¿Das sachsen-anhaltische Glücksspielrecht bleibt klar darauf ausgerichtet, Wettsucht zu bekämpfen. Die Einnahme aus Lotterien und Wetten werden weiterhin ganz überwiegend für gemeinnützige Zwecke eingesetzt.¿ Notwendig wurde der neue Staatsvertrag durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2007, in dem es feststellte, dass ein staatliches Wettmonopol mit dem Grundgesetz nur dann vereinbar sei, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet sei. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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