: 523
Magdeburg, den 01.10.2007

Landesregierung bringt Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform in den Landtag ein / Verbindlicher Rahmen zur Ausgestaltung der freiwilligen Phase

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 523/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 523/07 Magdeburg, den 2. Oktober 2007 Landesregierung bringt Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform in den Landtag ein / Verbindlicher Rahmen zur Ausgestaltung der freiwilligen Phase Die Landesregierung hat den gesetzlichen Rahmen für die freiwillige Phase der Gemeindegebietsreform abgesteckt. In ihrer heutigen Sitzung beschloss sie die Einbringung des Begleitgesetzes in den Landtag. ¿Damit kann bis zum Jahresende Rechtssicherheit über die Grundsätze der Reform und die Regeln zur Einführung der Verbandsgemeinde als Ausnahmeregelung geschaffen werden¿, erklärte Innenminister Holger Hövelmann. Zuvor waren die kommunalen Spitzenverbände zum Gesetzentwurf angehört worden. Hövelmann: ¿Die ganz überwiegende Zahl der Regelungen ist in Übereinstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden getroffen worden. Mehrere Vorschläge der Verbände, die das Gesetz klarer und praktikabler machen, sind in den Entwurf eingeflossen. Wir legen ein solides und handhabbares Gesetz vor.¿ Durch den Gesetzentwurf werden in Form eines Artikelgesetzes insbesondere folgende Aspekte der Gemeindegebietsreform geregelt: ¿ Das Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetz definiert als Ziel der Neugliederung zukunftsfähige gemeindliche Strukturen, die in der Lage sind, die eigenen und übertragenen Aufgaben dauerhaft sachgerecht, effizient und in hoher Qualität zu erfüllen und die wirtschaftliche Nutzung der erforderlichen kommunalen Einrichtungen zu sichern. Für die Bildung von Einheits- oder Verbandsgemeinden werden die Mindestgröße von 10.000 Einwohnern und Regelungen für Ausnahmefälle festgeschrieben. Der Entwurf legt fest, dass im Umland der kreisfreien Städte, in Verwaltungsgemeinschaften mit Trägergemeinde oder mit einem prägenden Grundzentrum als Bevölkerungsschwerpunkt nur Einheitsgemeinden gebildet werden können. Das Gesetz regelt auch das Verfahren für notwendige Eingemeindungen in die Mittelzentren. ¿ Das Verbandsgemeindegesetz regelt den Zuständigkeitskatalog für die Verbandsgemeinde sowie Aufgaben und Wahl des Verbandsgemeinderates und des Verbandsgemeindebürgermeisters. Stichtag für die Bildung von Verbandsgemeinden ist der 30. Juni 2009. In der anschließenden gesetzlichen Phase werden ausschließlich Einheitsgemeinden gebildet. ¿ In der Gemeindeordnung wird für Einheitsgemeinden mit Ortschaftsverfassung als Alternative zu Ortschaftsrat und Ortsbürgermeister das Amt eines Ortsvorstehers geschaffen, der vom Gemeinderat gewählt wird. Für Ortsteile der Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden gibt es keine Ortschaftsverfassung. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung