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Magdeburg, den 07.10.2007

Staatssekretär Erben: Kampfhundegesetz darf nicht erst greifen, wenn ein Hund schon zugebissen hat

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 276/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 276/07 Magdeburg, den 8. Oktober 2007 Staatssekretär Erben: Kampfhundegesetz darf nicht erst greifen, wenn ein Hund schon zugebissen hat Angesichts des aktuellen Beißvorfalls mit einem Boxer-Staffordshire-Mischling, der am gestrigen Sonntag in Wernigerode seinen eigenen Halter angegriffen hatte und von der Polizei getötet werden musste, erklärt der Staatssekretär im Innenministerium, Rüdiger Erben (SPD): ¿Die Gegner eines Kampfhundegesetzes mit Rasseliste argumentieren, keine Hunderasse sei von Natur aus aggressiv. In der Praxis erleben wir aber immer wieder, dass bestimmte Rassehunde oder Mischlinge eben doch ein besonders aggressives Verhalten an den Tag legen oder aufgrund ihrer Kraft und Größe besonders schwerwiegende Verletzungen zufügen können. Ein Gesetz, dass erst greift, wenn ein Hund schon einmal zugebissen hat, ist kein taugliches Gesetz. Wir brauchen eine Lösung, die zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung beitragen kann. Deshalb muss es neben den individuellen, halter- und hundebezogenen Auflagen und Verboten auch eine Liste der Hunde geben, bei denen ein besonderes Risiko unterstellt werden kann.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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