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Magdeburg, den 09.10.2007

Quedlinburg erhält vom Innenministerium eine Bedarfszuweisung in Höhe von mehr als 6 Mio. Euro

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 277/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 277/07 Magdeburg, den 10. Oktober 2007 Quedlinburg erhält vom Innenministerium eine Bedarfszuweisung in Höhe von mehr als 6 Mio. Euro Staatssekretär Erben: Land honoriert Konsolidierungsbemühungen Das Innenministerium hat der Stadt Quedlinburg eine Bedarfs­zuweisung in Höhe von 6.153.764 Euro bewilligt. Damit werden die positiven Bemühungen der Stadt um einen ausgeglichenen Haushalt honoriert. Nach derzeitiger Planung sieht das Konso­lidierungskonzept der Stadt den Haushaltsausgleich für das Jahr 2012 vor. Staatssekretär Erben: ¿Der ehemalige Landkreis Quedlinburg befindet sich selbst in der Haushaltskonsolidierung und wird in absehbarer Zeit weder die eigenen Fehlbeträge erwirtschaften können, noch die kreisangehörigen Städte und Gemeinde finanziell unterstützen können. Daraus ergibt sich für das Land die Pflicht, die Sparbemühungen der Landkreise und Gemeinden weiterhin zu unterstützen und Fehlbeträge im Notfall auszugleichen.¿ Der Staatssekretär betonte, dass eine Stadt wie Quedlinburg, die als ¿touristische Werbeikone¿ des Landes Sachsen-Anhalt gelte, zwar genau wie alle anderen Gemeinden auch Sparzwängen unterworfen sei, dass aber bestimmte Ausgaben hier unabdingbar seien. Erben: ¿Quedlinburg als eines der größten Flächendenkmale Deutschlands, das sich über mehr als 80 Hektar erstreckt, hat eine besondere Verantwortung beim Erhalt dieses Kulturerbes zu tragen.¿ Allein die Sanierung des berühmten Schlossberges stellt die Stadt vor riesige Finanzierungsschwierigkeiten. Erben: ¿Wir lassen Quedlinburg mit diesen Problemen nicht allein.¿ Aber auch die Stadt selbst sei gefordert, weiterhin alle Sparmöglichkeiten zu prüfen und auszuschöpfen. Hintergrund: Eine Bedarfszuweisung zum Ausgleich eines Haushalts­fehlbetrages kann gemäß § 12 Finanzausgleichsgesetz (FAG) i.V.m. dem Rund­erlass vom 05. März 1996 über die Gewährung von Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock in aktueller Fassung dann gewährt werden, wenn die Entstehung eines Fehlbetrages trotz wirtschaftlicher Haushaltsführung und Nutzung aller Einsparmöglichkeiten unver­meidlich und dessen Abdeckung in den zwei darauffolgenden Jahren aus eigener Kraft nicht möglich war und die Haushaltskonsolidierung im nunmehr gegenüber dem Finanzplanungszeitraum erweiterten Konsolidierungszeitraum zum Erfolg führt. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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