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Magdeburg, den 11.10.2007

Viele Gewinner bei Reform des Insolvenzrechts

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 061/07 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 061/07 Magdeburg, den 12. Oktober 2007 Viele Gewinner bei Reform des Insolvenzrechts Berlin (MJ). Als eine Reform mit vielen Gewinnern hat Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb die vorgesehene Änderung des Insolvenzrechts durch ein Gesetz zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen bezeichnet, die der Bundesrat gebilligt hat. ¿Der Weg aus der Schuldenfalle wird für überschuldete und mittellose Bürger durch ein besonderes Entschuldungsverfahren einfacher. Das Verfahren der Verbraucherinsolvenz ist künftig flexibler, effektiver und weniger aufwändig Die Einigungschancen zwischen Schuldner und Gläubiger werden erhöht. Die geplanten Änderungen helfen den Schuldnern und entlasten die Justizkassen. Gleichzeitig werden die Einflussmöglichkeiten der Gläubiger erhöht¿, so die Ministerin. In Sachsen-Anhalt setzte sich im ersten Halbjahr 2007 der Anstieg der Verbraucherinsolvenzen weiter fort. Die Gerichte entschieden über 2.238 Verfahren, 24 Prozent bzw. 429 mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Im Durchschnitt betrug die Verschuldung 53.000 EUR je Verfahren. Das geht aus Zahlen des Statistischen Landesamtes hervor. Nach geltendem Recht werden mittellosen Schuldnern die Kosten für ein Insolvenzverfahren gestundet, die Justizkasse muss in diesen Fällen einspringen. Die hierdurch verursachten Auslagen des Justizhaushalts stiegen von 2002 bis heute um mehr als das 5fache. Nach Schätzungen des Bundesjustizministeriums liegen die Kosten pro Fall beim neuen Entschuldungsverfahren bei gut einem Drittel der bisherigen Durchschnittssumme von rund 2.300 Euro. Hintergrund: Auf das gerichtliche Insolvenzverfahren soll künftig verzichtet werden, wenn private Schuldner mittellos sind. Stellt das Gericht fest, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist, wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Anschließend beginnt die Restschuldbefreiung über ein sog. Entschuldungsverfahren mit der sechsjährigen Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit ist der Betroffene vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geschützt. Läuft alles korrekt ab, wird er nach sechs Jahren von seinen restlichen Schulden befreit. Neu ist dabei, dass sich der Schuldner an den Kosten seiner Entschuldung beteiligen muss. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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