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Magdeburg, den 14.10.2007

Bürgerdienst ? ausschließlich für nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 292/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 292/07 Magdeburg, den 15. Oktober 2007 Bürgerdienst ¿ ausschließlich für nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr Innenminister Holger Hövelmann (SPD) bewertet die Absicht der Stadt Haldensleben, so genannte Bürgerdienste einzu­führen, grundsätzlich positiv: ¿Sofern die Bürgerstreifen aus­schließlich durch die jeweilige Gemeinde eingesetzt werden, ist das in Ordnung. Es muss jedoch klar sein, dass sie in der Zuständigkeit der kommunalen Ordnungsbehörden keine polizeilichen Aufgaben wahrnehmen.¿ Zur Abwehr von Gefahren auf Straßen und anderen öffentlichen Verkehrsräumen durch Verunreinigungen, ruhestörenden Lärm, Tierhaltung und anderen gefährlichen Situationen erlässt die Gemeinde im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine so genannte Gefahrenabwehrverordnung, für deren Umsetzung sie verant­wortlich ist und einen Ordnungsdienst unterhält. Zu den Auf­gaben gehören u. a. die Einhaltung der Sonntagsruhe, (soweit das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten keine Anwendung fin­det), des Umweltschutzes oder auch des Umgangs mit Tieren. ¿Sofern die Gemeinden für die Durchsetzung ihrer Aufgaben Unterstützung benötigen, können Bürgerdienste eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Sie sind aber nicht ¿ wie viele es wohl gern hätten ¿ Hilfssheriffs der Polizei!¿, so Hövelmann weiter. Für die Auswahl oder auch für Schulungen der Bürgerinnen und Bürger ist allein die betreffende Gemeinde zuständig. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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