Bürgerdienst ? ausschließlich für nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 292/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 292/07 Magdeburg, den 15. Oktober 2007 Bürgerdienst ¿ ausschließlich für nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr Innenminister Holger Hövelmann (SPD) bewertet die Absicht der Stadt Haldensleben, so genannte Bürgerdienste einzuführen, grundsätzlich positiv: ¿Sofern die Bürgerstreifen ausschließlich durch die jeweilige Gemeinde eingesetzt werden, ist das in Ordnung. Es muss jedoch klar sein, dass sie in der Zuständigkeit der kommunalen Ordnungsbehörden keine polizeilichen Aufgaben wahrnehmen.¿ Zur Abwehr von Gefahren auf Straßen und anderen öffentlichen Verkehrsräumen durch Verunreinigungen, ruhestörenden Lärm, Tierhaltung und anderen gefährlichen Situationen erlässt die Gemeinde im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine so genannte Gefahrenabwehrverordnung, für deren Umsetzung sie verantwortlich ist und einen Ordnungsdienst unterhält. Zu den Aufgaben gehören u. a. die Einhaltung der Sonntagsruhe, (soweit das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten keine Anwendung findet), des Umweltschutzes oder auch des Umgangs mit Tieren. ¿Sofern die Gemeinden für die Durchsetzung ihrer Aufgaben Unterstützung benötigen, können Bürgerdienste eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Sie sind aber nicht ¿ wie viele es wohl gern hätten ¿ Hilfssheriffs der Polizei!¿, so Hövelmann weiter. Für die Auswahl oder auch für Schulungen der Bürgerinnen und Bürger ist allein die betreffende Gemeinde zuständig. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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