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Hansestadt Stendal, den 18.10.2007

(LG SDL) Mutter wegen Kindestötung verurteilt Frau aus Neuendorf a. Damm muss  für sieben Jahre ins Gefängnis

Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 016/07 Stendal, den 19. Oktober 2007 (LG SDL) Mutter wegen Kindestötung verurteilt Frau aus Neuendorf a. Damm muss  für sieben Jahre ins Gefängnis Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Stendal verurteilte heute eine 38jährige Frau aus Neuendorf am Damm (Altmarkkreis Salzwedel) wegen Totschlags in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Das Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass die Mutter im Zeitraum zwischen Januar 2001 und März 2003 einen männlichen und einen weiblichen lebenden Säugling und im Zeitraum zwischen Juni und Dezember 2005 einen weiteren männlichen lebenden Säugling unmittelbar nach der Niederkunft tötete und die Leichen auf dem Dachboden ihres Hauses verwahrte. Zu den Taten habe sie sich im Hinblick auf den erklärten Wunsch ihres Ehemanns nach Kinderlosigkeit veranlasst gesehen. Aufgrund ihrer eigenen belastenden Angaben gegenüber ihrem Arzt und der Indizienlage stehe fest, daß sie die Taten begangen habe. Die Leichen stammten nach einer DNS-Analyse von ihr und ihrem Mann. Sie habe ihre Schwangerschaften ¿ anders als bei dem im Januar 2004 geborenen gemeinsamen Sohn ¿ nach den Aussagen von Angehörigen und Bekannten verheimlicht, insbesondere keine Mitteilung in ihrem Freundeskreis gemacht, keine Geburtsvorbereitungen getroffen und weit geschnittene Kleidung getragen. Vor den Geburtsterminen habe sie sich unter Hinweis auf Darmschmerzen für Zeiträume von etwa sechs Monaten dem ehelichen Verkehr entzogen. Totgeburten seien aufgrund der geburtsfähigen Heranreifung der Leibesfrüchte und aufgrund des Umstandes ausgeschlossen, daß sie in erster und zweiter Ehe jeweils einen gesunden Sohn zur Welt gebracht habe. Selbst bei Frühgeburten sei die Sterblichkeit vernachlässigbar. Das Gericht konnte eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit der Angeklagten nicht ausschließen. Sie habe die Schwangerschaften in der Hoffnung auf eine Zustimmung ihres Mannes zum Kind verdrängt und sei dann im Zeitpunkt der Geburt überfordert gewesen. Daher sei der Regelstrafrahmen von 5 bis 15 Jahren auf einen gemilderten Strafrahmen von 2 bis 11 Jahren reduziert. Zudem wirke die Schweigepflichtsentbindung gegenüber ihrem Arzt, der zu ihren selbstbelastenden Angaben unmittelbar nach der Entdeckung der Leichen vernommen worden sei, wie ein Geständnis. Die Kammer erkannte auf eine milde Gesamtfreiheitsstrafe am unteren Rand des Strafrahmens. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von 11 Jahren und die Verteidigung einen Freispruch beantragt. Die Angeklagte ließ sich im gerichtlichen Verfahren nicht zur Sache ein. Im Ermittlungsverfahren hatte sie vor der Polizei und dem Ermittlungsrichter zum Teil widersprüchliche Angaben gemacht. Die Kammer verhörte während der sechs Sitzungstage rund 30 Zeugen und vier Sachverständige. Der Ehemann der Angeklagte trat nicht als Nebenkläger auf. Er lebt zwischenzeitlich in einem anderen Bundesland; der gemeinsame Sohn wohnt bei ihm. Impressum: Landgericht Stendal Pressestelle Am Dom 19 39576 Stendal Tel: (03931) 58 13 14 Fax: (03931) 58 11 11, 58 12 27 Mail: pressestelle@lg-sdl.justiz.lsa-net.de

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