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Magdeburg, den 02.11.2007

(LG MD) 21 Qs 13/07: Mutter des Ilsenburger Säuglings wegen Mordes inhaftiert

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 037/07 Magdeburg, den 2. November 2007 (LG MD) 21 Qs 13/07: Mutter des Ilsenburger Säuglings wegen Mordes inhaftiert Am späten Nachmittag des 30. Oktober 2007 hat die Beschwerdekammer des Landgerichts über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft in Halberstadt gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wernigerode, mit dem die Inhaftierung der Beschuldigten Kerstin L. abgelehnt wurde, mündlich verhandelt und die Beschuldigte vernommen. Im Anschluss daran hat die Kammer Haftbefehl wegen Mordes erlassen. Anders als noch gegenüber dem Amtsgericht hat die Beschuldigte nunmehr Angaben dazu gemacht, warum sie ihr Kind kurz nach der Geburt in den Bach geworfen habe. Aufgrund dieser Einlassung besteht dringender Tatverdacht, dass das Mordmerkmal "niedriger Beweggrund" erfüllt ist, § 211 Abs. 1 und Abs. 2 5. Alt. StGB. Im Fall einer Verurteilung wegen Mordes muss die Beschuldigte mit der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen. Damit besteht auch - anders als noch vom Amtsgericht angenommen - der Haftgrund der Schwerkriminalität nach § 112 Abs, 3 StPO. (Christian Löffler) Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 -2142 oder -2061 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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