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Magdeburg, den 06.11.2007

Landesregierung beschließt Gesetz über die Steuerschwankungsreserve des Landes Sachsen-Anhalt

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 596/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 596/07 Magdeburg, den 6. November 2007 Landesregierung beschließt Gesetz über die Steuerschwankungsreserve des Landes Sachsen-Anhalt Die Landesregierung hat heute in ihrer auswärtigen Kabinettssitzung in Haldensleben den Entwurf eines Gesetzes über die Steuerschwankungsreserve des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen. Finanzminister Jens Bullerjahn erläuterte dazu die wesentlichen Eckpunkte: ¿Das Grundprinzip der Steuerschwankungsreserve ist, in wirtschaftlich guten Jahren Rücklagen im Landeshaushalt zu bilden, um in schlechteren Zeiten Einnahmeausfälle ausgleichen zu können. Diese Glättung der Einnahmeentwicklung kommt vor allem einer kontinuierlichen und berechenbaren Ausgabenplanung zugute. Insbesondere bei den Investitionsausgaben und der Nutzung von Fördermitteln von Bund und EU können auf diese Weise kurzfristige Kürzungen zum Ausgleich von Mindereinnahmen vermieden werden.¿ Während in der Vergangenheit Einnahmeausfälle durch Kredite kompensiert wurden, soweit sie nicht durch Ausgabenkürzung ausgeglichen werden konnten, wird das Land ab 2008 keine neuen Kredite mehr aufnehmen. Ab 2009 wird Sachsen-Anhalt mit der Tilgung seiner Schulden beginnen, und auch künftige Steuereinnahmeausfälle nicht durch neue Schulden ausgleichen können. ¿Mit der Steuerschwankungsreserve haben wir ein unverzichtbares Steuerungsinstrument, um die notwendige Einnahmekontinuität zu schaffen, ohne das Land in immer stärkerem Maße mit Schulden zu belasten¿, so Finanzminister Bullerjahn. Zur Information: Die erste Zuführung an die Steuerschwankungsreserve ist im Jahr 2009 vorgesehen. Ab 2010 setzt die jährliche Zuführungspflicht ein. Bis zum Erreichen eines Mittelbestandes von 500 Mio. Euro beginnend ab 2010 sind jährlich mindestens 50 Mio. Euro zuzuführen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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