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Magdeburg, den 07.11.2007

Konsultationsvereinbarung zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden unterzeichnet/ Ministerpräsident Böhmer: Gutes Zusammenwirken von Landesregierung und Kommunen notwendig

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 594/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 594/07 Magdeburg, den 7. November 2007 Konsultationsvereinbarung zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden unterzeichnet/ Ministerpräsident Böhmer: Gutes Zusammenwirken von Landesregierung und Kommunen notwendig Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer hat heute in Magdeburg gemeinsam mit den Präsidenten des Landkreistages sowie des Städte- und Gemeindebundes, Dr. Michael Ermrich und Norbert Eichler, eine Konsultationsvereinbarung zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden unterzeichnet. Die Vereinbarung soll eine verlässliche Grundlage für die Finanzbeziehungen von Land und Kommunen schaffen. ¿Ein gutes Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Kommunen ist für die Zukunft Sachsen-Anhalts von herausragender Bedeutung. Die dringend notwendige Konsolidierung unserer Haushalte können wir nur partnerschaftlich bewältigen. Die neue Konsultationsvereinbarung ist ein geeignetes Instrument zur Umsetzung unserer Konsolidierungspartnerschaft¿, sagte der Ministerpräsident . Innenminister Holger Hövelmann hob hervor, dass die Vereinbarung die öffentlichen Aufgaben des Landes und der Kommunen als gleichwertig einstuft. "Wir wissen, dass sinkende Einnahmen der öffentlichen Hand uns in den nächsten Jahren erhebliche Anstrengungen für Effizienzsteigerung und Verwaltungsmodernisierung abverlangen", so der Minister. "Das wird nur klappen, wenn Land und Kommunen an einem Strang ziehen." Interessenkonflikte zwischen Landesregierung und Kommunen werde es immer wieder geben, so Böhmer. ¿Es wäre aber schon viel erreicht, wenn wir mit Hilfe der Vereinbarung Missverständnisse schon im Vorfeld ausräumen und Konflikte möglichst ´geräuschlos` klären können.¿ Unter anderem verpflichten sich die Partner in der Vereinbarung, sich gegenseitig frühzeitig über wichtige finanzrelevante Entwicklungen und Vorhaben zu informieren. Die Vereinbarung enthält außerdem Regelungen zur Umsetzung des in der Landesverfassung verankerten so genannten Konnexitätsprinzips. Dort ist festgelegt, dass bei Übertragung neuer Aufgaben an die Kommunen gleichzeitig die Deckung der damit verbundenen Kosten zu regeln und für eventuelle Mehrbelastungen ein Ausgleich zu schaffen ist. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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