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Magdeburg, den 07.11.2007

Staatssekretär Gramlich unterzeichnet Folgevertrag über Förderung des Kurt-Weill-Festes

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 230/07 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 230/07 Magdeburg, den 7. November 2007 Staatssekretär Gramlich unterzeichnet Folgevertrag über Förderung des Kurt-Weill-Festes Im Rahmen der ersten Pressekonferenz in Vorbereitung des 16. Kurt-Weill-Festes 2008 (29.02.- 09.03.08) wird Staatssekretär Dr. Valentin Gramlich am 8. November 2007 um 10.00 Uhr in der Stadtsparkasse Dessau gemeinsam mit dem Präsidenten der Kurt-Weill-Gesellschaft, Hubert Ernst , und dem Geschäftsführer der KWG, Clemens Birnbaum , den Fördervertrag für die ¿Pflege und Präsentation des musikalischen Schaffens von Kurt Weill¿ für die Jahre 2008/09 unterzeichnen. Dieser Fördervertrag löst den alten Vertrag ab, dessen Laufzeit am 31.12.2007 endet. Mit einem jährlichen Landeszuschuss von 205.000 Euro gibt der auch neue Vertrag Finanzierungs- und damit Planungssicherheit für die Durchführung des international renommierten Kurt-Weill-Festes. Gramlich: ¿ Dies ist  ein deutliches und berechenbares Signal der Anerkennung des Landes für das Engagement der Kurt-Weill-Gesellschaft und der Region .¿ Der Staatssekretär erinnerte daran, dass das Kurt-Weill-Zentrum in Verbindung mit dem Kurt-Weill-Fest bereits im Blaubuch der Bundesregierung als ¿Kultureller Gedächtnisort¿ mit besonderer nationaler Bedeutung gewürdigt worden sei. Um die Internationalität des Festivals zu sichern sei ein großer Planungsvorlauf erforderlich. Dabei hätten sich auch die Verträge der Kurt-Weill-Gesellschaft mit der Stadt Dessau und dem Land als eine sehr gute Basis zur Einwerbung von Drittmitteln bewährt. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Internet Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de Pressestelle Kultusministerium: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=presse_mk

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