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Magdeburg, den 13.11.2007

Naturpark "Saale-Unstrut-Triasland" soll größer werden/ Eröffnung des Verfahrens zur Ausweisung der Erweiterung

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 122/07 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 122/07 Magdeburg, den 8. November 2007 Naturpark "Saale-Unstrut-Triasland" soll größer werden/ Eröffnung des Verfahrens zur Ausweisung der Erweiterung Der Naturpark ¿Saale-Unstrut-Triasland¿ soll erweitert werden. Der Trägerverein des Naturparks hat jetzt einen entsprechenden Antrag beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt gestellt. Umweltministerin Petra Wernicke begrüßte heute in Magdeburg den Antrag aus der Region auf Erweiterung des Naturparks. Sie betonte, dass Sachsen-Anhalt bei der Einrichtung und Erweiterung von Naturparken auf Freiwilligkeit setze. Die Ministerin: ¿Es wird kein Naturpark erklärt, wenn in der Region die Bereitschaft fehlt. Keine Kommune wird in einen Naturpark gezwungen. Die Erweiterung des Naturparks Saale-Unstrut-Triasland zeigt, dass die Möglichkeiten und Chancen, die sich mit dem Naturpark ergeben, inzwischen von zunehmend mehr Kommunen erkannt wird. Das freut mich sehr, zeigt es doch, dass ein Naturpark in Sachsen-Anhalt ein wirkungsvolles Instrument einer nachhaltigen Regionalentwicklung bildet¿. Der Naturpark ¿Saale-Unstrut-Triasland¿ wurde am 02.02.2000 durch eine Naturparkverordnung unter Schutz gestellt. Es ist ein Zeichen für die erfolgreiche Arbeit des Naturparkträgers, dass nun auch umliegende Gemeinden Chancen für ihre Regionalentwicklung unter dem Dach des Naturparks wahrnehmen wollen. Die Größe de r geplanten Erweiterungsfläche beträgt ca. 32 620 ha, zurzeit ist der Park 71 167 ha groß. Die Fläche des Naturparks nach der Erklärung wird insgesamt 103,787 ha betragen. Als Naturpark werden gem. § 36 Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) großräumige Gebiete ausgewiesen, in denen neben dem Schutz der Natur gleichzeitig auch dem Erhalt der Kulturlandschaft und der nachhaltigen regionalen Entwicklung eine besondere Bedeutung beigemessen wird. Der Entwicklungs- und Entscheidungsspielraum der Gemeinden, Landwirte und Unternehmen werden durch die Erklärung eines Naturparks nicht beeinträchtigt. Die Erweiterung des Naturparks erfolgt durch eine Allgemeinverfügung für die hinzukommenden Flächen gemäß § 36 Abs. 1 NatSchG LSA durch das zuständige Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt. Der Erklärung per Allgemeinverfügung geht ein umfassendes öffentliches Anhörungs- bzw. Beteiligungsverfahren voraus, so dass die Gelegenheit besteht, Einwände oder Bedenken bezüglich der Erklärung des Naturparks zu äußern. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalts eröffnet heute (8.11.2007) das Anhörungsverfahren gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 29 Abs. 3 Naturschutzgesetz Sachsen-Anhalt. Der Text des Entwurfs der Allgemeinverfügung und die Entwürfe der Übersichtskarten des geplanten Naturparks können bei den betroffenen Gemeindenverwaltungen der Verwaltungsgemeinschaften Droyßiger-Zeitzer Forst, Unstruttal, Wethautal und Wein-Weida-Land sowie der verwaltungsgemeinschaftsfreien Stadtverwaltung Querfurt oder bei den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Burgenlandkreis und Saalekreis während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Die genannten Unterlagen liegen ebenfalls in allen Verwaltungsgemeinschaften, Gemeinden und der verwaltungsgemeinschaftsfreien Stadtverwaltung Naumburg aus, die bereits im verordneten Naturparkgebiet liegen. Die Erklärung der Erweiterungsflächen zum Naturpark erfolgt nach Abschluss und Auswertung des Anhörungsverfahrens durch die Veröffentlichung der Allgemeinverfügung und der Gebietskarte im Ministerialblatt Sachsen-Anhalts.  Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de

Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

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