: 331
Magdeburg, den 15.11.2007

Arbeitszeitverordnung Feuerwehr / Kommunen entscheiden über Dienstmodell nach Bedingungen vor Ort

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 331/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 331/07 Magdeburg, den 15. November 2007 Sperrfrist: Donnerstag, 15.11.2007, 14.30 Uhr Arbeitszeitverordnung Feuerwehr / Kommunen entscheiden über Dienstmodell nach Bedingungen vor Ort  ¿Die neue Arbeitszeitverordnung Feuerwehr sieht ab 1. Januar 2008 die Möglichkeit einer flexiblen Dienstgestaltung vor Ort vor. Die Landesregierung favorisiert kein Dienstmodell. Die Kommunen entscheiden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und unter Berücksichtigung der konkreten Anforderungen vor Ort in eigener Zuständigkeit über die Dienstgestaltung.¿ Das stellte Innenminister Holger Hövelmann (SPD) heute im Landtag in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Tiedge (Linke) klar. Soweit gesetzliche oder tarifliche Regelungen nicht bestehen, ent­scheidet der Personalrat in den wesentlichen Angelegenheiten der Arbeitszeit mit. Einigen sich die oberste Dienstbehörde und der Personalrat nicht über die künftige Arbeitszeitgestaltung, können sie nach dem Personalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt die Einigungs­stelle anrufen. Hintergrund: Die EU-Arbeitszeitrichtlinie von 2003 enthält verschiedene Mindest­vorschriften zur Arbeitszeitgestaltung. Dazu zählen auch Regelungen über die wöchentliche Höchstarbeitszeit. Im September 2004 legte die EU-Kommission, insbesondere vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, den Entwurf für eine neue Arbeitszeitrichtlinie vor. Hierüber konnte auf europäischer Ebene jedoch keine Einigung erzielt werden. Auch ein Konsultationsverfahren bei den Mitgliedsstaaten im Zuge der Über­arbeitung der Richtlinie blieb erfolglos. Anfang November 2006 fanden die letzten erfolglosen Beratungen über einen Versuch zur Einigung über eine EU-Arbeitszeitrichtlinie statt. Da eine Einigung auf EU-Ebene auch mittelfristig nicht zu erwarten ist, wurde die Arbeitszeitverordnung Feuerwehr durch Beschluss der Landesregierung vom 12. Juni 2007 an die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung