Freiwillige Phase der Gemeindegebietsreform: Vereinbarungen über Einheits- oder Verbandsgemeinden müssen bis 30.6.2009 vorliegen und bis 1.1.2010 in Kraft treten
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 332/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 332/07 Magdeburg, den 15. November 2007 Sperrfrist: Donnerstag, 15.11.2007, 14.30 Uhr Freiwillige Phase der Gemeindegebietsreform: Vereinbarungen über Einheits- oder Verbandsgemeinden müssen bis 30.6.2009 vorliegen und bis 1.1.2010 in Kraft treten In der heutigen Landtagssitzung beantwortete Innenminister Holger Hövelmann (SPD) eine Frage der Abgeordneten Barbara Knöfler (Linke) zur Gemeindegebietsreform, die in ähnlicher Form gelegentlich auch aus den Kommunen gestellt wird. Es geht darum, ob die Vereinbarungen über die Bildung von Einheitsgemeinden oder Verbandsgemeinden bereits zum Ende der freiwilligen Phase Mitte 2009 oder erst zum Ende der gesetzlichen Phase 2011 in Kraft treten müssen. Der Innenminister stellte dazu klar: ¿Letztmöglicher Termin zur Vorlage der genehmigungsfähigen Vereinbarung ist der 30. Juni 2009, der zugleich das Ende der freiwilligen Phase begründet. Die Vereinbarungen bedürfen für ihr Inkrafttreten der Genehmigung der jeweils zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde und ihrer Veröffentlichung mit Genehmigung und den Bestimmungen der Kommunalaufsichtsbehörde im Amtsblatt des Landkreises. Ein Inkrafttreten kann mithin erst nach der Veröffentlichung erfolgen. Letztmöglicher Termin für ein Inkrafttreten ist der 1. Januar 2010.¿ Weitere Informationen zum Zeitplan für die Gemeindegebietsreform finden Sie unter www.mi.sachsen-anhalt.de. Auf eine weitere Anfrage des Abgeordneten Gerald Grünert (Linke) informierte Hövelmann darüber, dass bei der Bildung einer Einheitsgemeinde unter Beteiligung einer Stadt die neue Gemeinde die Bezeichnung ¿Stadt¿ weiter führen kann. Eine bisherige Stadt, die in einer Einheitsgemeinde zur Ortschaft wird, kann diese Bezeichnung jedoch nicht mehr führen. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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