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Magdeburg, den 26.11.2007

Info-Broschüre "Betreuung und Vorsorge" - Leitfaden zum Betreuungsrecht neu aufgelegt

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 068/07 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 068/07 Magdeburg, den 26. November 2007 Info-Broschüre "Betreuung und Vorsorge" - Leitfaden zum Betreuungsrecht neu aufgelegt Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerium hat den Leitfaden zum Betreuungsrecht in einer überarbeiteten Fassung neu aufgelegt. Die Broschüre ¿Betreuung und Vorsorge - ...das geht jeden etwas an¿ beantwortet Fragen rund um Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Außerdem enthält sie hilfreiche Muster und Formulierungshilfen für all jene, die selbst eine solche Verfügung erstellen wollen. ¿Dieses Thema geht wirklich jeden etwas an. Jeder von uns kann in eine Situation kommen, in der er auf fremde Hilfe angewiesen ist. Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter können dazu führen, dass Angelegenheiten vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr von einem selbst geregelt werden können¿, sagte Justizministerin Prof. Angela Kolb. ¿Da ist es gut, wenn vor dem Fall der Fälle Vorkehrungen getroffen wurden.¿ Ohne diese Vorkehrungen wird ein Gericht eine Betreuerin oder einen Betreuer bestellen. Jeder Mensch könne jedoch im Vorfeld seine Wünsche zur Auswahl eines Betreuers schriftlich formulieren, sagte die Ministerin weiter. In Sachsen-Anhalt waren Ende 2006 insgesamt 46.500 Betreuungsverfahren anhängig, 5.600 mehr als noch zwei Jahre zuvor. Auch bei der Gesundheitsfürsorge sei es wichtig, an die Zukunft zu denken. Wenn im Falle einer schweren Erkrankung keine Aussicht auf Heilung bestehe, ergäben sich Fragen wie etwa nach der Beendigung oder Fortsetzung lebenserhaltender Maßnahmen, nach künstlicher Ernährung oder künstlicher Beatmung. ¿Wer für sich auf diese Fragen keine Antwort findet, muss damit rechnen, dass im Ernstfall andere für ihn eine Entscheidung treffen, die möglicherweise nicht seinem Willen entspricht¿, so Kolb. Mit einer Patientenverfügung könne jeder bestimmen, ob er bei einer unheilbaren Krankheit intensivmedizinische Hilfe möchte. Die Broschüre ¿Betreuung und Vorsorge¿ ist kostenlos bei den anerkannten Betreuungsvereinen, den örtlichen Betreuungsbehörden und den Amtsgerichten des Landes sowie im Ministerium der Justiz erhältlich. Zudem kann sie im Internet auf der Seite des Justizministeriums unter www.mj.sachsen-anhalt.de heruntergeladen werden. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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