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Magdeburg, den 28.11.2007

Mehr Anerkennung für`s Ehrenamt

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 070/07 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 070/07 Magdeburg, den 28. November 2007 Mehr Anerkennung für`s Ehrenamt Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb fordert, dass ehrenamtliche Betreuer steuerrechtlich besser gestellt werden und einen Steuerfreibetrag von 2100 Euro eingeräumt bekommen. ¿Der Bundestag darf sich dieser Forderung von 15 Landesjustizverwaltungen nicht verstellen¿, sagte sie im Vorfeld einer für Freitag angesetzten Beratung im Bundesrat. ¿Die bisherigen Regelungen fördern die ehrenamtliche Tätigkeit im Betreuungswesen nur ungenügend.¿ Der Freibetrag für die Unkostenerstattung bei Übungsleitern von Sportvereinen wurde kürzlich auf 2100 Euro angehoben, ehrenamtliche Betreuer profitieren jedoch nicht von dieser Regelung. Kolb: ¿Wir brauchen eine Änderung des Jahressteuergesetzes 2008, um eine Gleichstellung wichtiger ehrenamtlicher Tätigkeiten zu erreichen.¿ Die Anhebung der Freibeträge liege auch im Interesse des Staates. ¿Die Alternative ist, vermehrt Berufsbetreuer zu bestellen. Das ist deutlich teurer.¿ Kolb: ¿Ehrenamtliche Betreuer werden vom Gericht eingesetzt, wenn eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr allein regeln kann. Das können Familienangehörige, Freunde, aber auch Fremde sein. Sie übernehmen eine sehr wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe.¿ Das muss endlich honoriert werden. Diese Betreuer können ihre Auslagen derzeit entweder in Form von Einzelabrechnungen oder als jährliche Pauschale in Höhe von 323 Euro geltend machen, wobei die Pauschale  bei mittellosen Betreuten aus der Landeskasse zu zahlen ist. Die Pauschale gehört zu den steuerpflichtigen Einkünften. Die Einkünfte sind derzeit steuerfrei, wenn sie 256 Euro nicht übersteigen. Liegen sie über diesem Betrag, sind sie insgesamt zu versteuern. Da das Finanzamt eine Werbungskostenpauschale anerkennt, bleibt die Aufwandspauschale für eine einzige Betreuung in der Regel steuerfrei. Wer mehrere ehrenamtliche Betreuungen übernimmt, muss dagegen einen Großteil der Aufwandspauschale versteuern, was dazu führt, dass ehrenamtliche Betreuer häufig keine weiteren Betreuungen übernehmen. ¿Das muss sich ändern¿, so Kolb. Hintergrund: In Sachsen-Anhalt waren Ende 2006 insgesamt 46.500 Betreuungsverfahren anhängig. Die Ausgaben im Landeshaushalt haben sich seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt. Sie stiegen von 11,7 auf 24,3 Millionen Euro im Jahr 2006. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat bei einer Stimmenthaltung einstimmig gefordert die sog. ¿Übungsleiterpauschale¿ in Höhe von 2.100 Euro auch auf ehrenamtliche Betreuer auszudehnen und insoweit für eine Einberufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat plädiert. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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