Land unterstützt kommunalen Straßenausbau mit ca. 794.000,00 Euro
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 366/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 366/07 Magdeburg, den 4. Dezember 2007 Land unterstützt kommunalen Straßenausbau mit ca. 794.000,00 Euro Städte und Kommunen, die ihren Haushalt konsolidieren müssen, sind oft nicht in der Lage, die Eigenanteile an geförderten Straßenbaumaßnahmen allein aufzubringen. Deshalb bedürfen sie der finanziellen Unterstützung durch die Landesregierung. Ohne diese Zuschüsse der Landesregierung wäre so manches Straßenbauprojekt nicht realisierbar Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿In der Menschheitsgeschichte waren Verkehrswege schon immer ein entscheidender Faktor für wirtschaftliche Entwicklung. Sie entschieden über die Größe und Funktionsfähigkeit der Märkte und somit über die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen oder Länder. Mit der Globalisierung wird die Bedeutung der Verkehrsnetze auch weiterhin zunehmen. Deshalb dürfen wir keine Chance verstreichen lassen und müssen die zentrale Lage Sachsen-Anhalts in Europa als Standortvorteil nutzen.¿ Deshalb stellt das Innenministerium den nachfolgend aufgeführten Landkreisen bzw. Städten finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 793.777,02 ¿ zur Verfügung. Landkreis Jerichower Land Ausbau der Kreisstraße 1202, in der Ortslage Schlagenthin 56.563,08 ¿ Landeshauptstadt Magdeburg Ausbau der Berliner Chaussee (Bundesstraße 1) vom Knoten Am Hammelsberg bis Ziegelei-Privatweg 381.493,00 ¿ Landkreis Börde Ausbau der Kreisstraße 1364 in der Ortslage Hornhausen 67.315,00 ¿ Salzlandkreis Ausbau der Kreisstraße 1372 in der Ortslage (Fahrbahn und Nebenanlagen) 78.132,50 ¿ Ausbau der Kreisstraße 1243 in der Ortslage Groß Rosenburg (Fahr- und Hauptstraße einschließlich der Nebenanlagen) 150.000,00 ¿ Stadt Weißenfels Bauarbeiten an der Merseburger Straße in Weißenfels 60.273,44 ¿ Info! Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist eine Gemeinde finanziell nicht in der Lage, den 25%igen Eigenanteil zu erbringen, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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