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Magdeburg, den 07.12.2007

Ministerpräsident Böhmer würdigt Arbeit des Landesverfassungsgerichts

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 655/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 655/07 Magdeburg, den 7. Dezember 2007 Ministerpräsident Böhmer würdigt Arbeit des Landesverfassungsgerichts Im Rahmen einer Festveranstaltung des Landesverfassungsgerichts im Schloss Georgium in Dessau-Roßlau wurden heute die ausscheidenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt verabschiedet sowie die neu gewählten Mitglieder begrüßt. Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer würdigte in seinem Grußwort die Arbeit des Landesverfassungsgerichts. "In Sachsen-Anhalt wie insgesamt in den neuen Bundesländern haben die Verfassungsgerichte einen erheblichen Anteil zur Gestaltung der Strukturen der Länder erbracht und zugleich zur Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung beigetragen", betonte Böhmer. Der Ministerpräsident würdigte, dass das Landesverfassungsgericht als Hüter der Verfassung in seinen Entscheidungen stets die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers respektiert habe. Dies sei ebenso unerlässlich für das Funktionieren der Demokratie wie die Bereitschaft, Entscheidungen des Gerichtes zu akzeptieren. Böhmer erinnerte in diesem Zusammenhang an Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts zur Bestimmung der Kreissitze im Rahmen der Kreisgebietsreform. Alle diese Verfahren seien rechtzeitig vor Inkrafttreten der Kreisgebietsreform zum 1. Juli 2007 abgeschlossen worden. "Diese Schnelligkeit gab Rechtssicherheit und hat die Stellung des Landesverfassungsgerichts als einer verlässlichen Institution des Rechtsstaates untermauert", lobte der Regierungschef. Hintergrund Das Landesverfassungsgericht besteht aus sieben Mitgliedern und ihren Vertretern. Drei Mitglieder werden aus der Gruppe der Präsidenten der Gerichte des Landes und der Vorsitzenden Richter an den oberen Landesgerichten gewählt. Die weiteren Mitglieder werden aufgrund ihrer Erfahrung im öffentlichen Leben in das Amt berufen. Mindestens ein Mitglied muss Universitätsprofessor des Rechts sein. Die Amtszeit der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts beträgt sieben Jahre. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hatte am 15. November 2007 die neuen Verfassungsrichter und ¿richterinnen gewählt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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