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Magdeburg, den 10.12.2007

Böhmer: Die ?SED-Opferpension? ist ein wichtiges politisches Signal

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 660/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 660/07 Magdeburg, den 10. Dezember 2007 Böhmer: Die ¿SED-Opferpension¿ ist ein wichtiges politisches Signal ¿Erlittenes Unrecht kann nicht durch Geldzahlungen rückgängig gemacht werden. Aber die Anerkennung und Würdigung des Widerstandes gegen die Diktatur der sowjetischen Besatzungsmacht und der SED sagt etwas aus über das Selbstverständnis unserer Gesellschaft und ihre Werte. Die ¿SED-Opferpension¿ ist ein wichtiges politisches Signal. Sie ist ein Ausdruck gesellschaftlicher Wertschätzung für Menschen, die sich gegen die diktatorische Allmacht aufgelehnt haben. Ihr Widerstand darf unserem demokratischen Staat nicht gleichgültig sein¿. Das sagte Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer am Montag in Magdeburg. Dort überreichte er in der Staatskanzlei zehn Opfern politischer Verfolgung in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR ihre Rentenerstbescheide. In seiner Rede erinnerte der Ministerpräsident auch an die Bundesratsinitiative der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen aus dem Jahr 2004. Der Drei-Länder-Entwurf zur Bereinigung von SED-Unrecht sah im Gegensatz zum jetzt verabschiedeten Gesetz eine nach Haftjahren gestaffelte Opferpension ohne Bedürftigkeitsklausel vor. Dennoch bezeichnete der Regierungschef das 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz als Erfolg für die Opfer politischer Verfolgung. Eindringlich warnte der Regierungschef auch vor einer Schlussstrichmentalität. Böhmer: ¿Die DDR darf nicht zu einer anonymisierten Epoche der Geschichte oder nostalgisch verklärt werden. Die DDR war nicht harmlos. Wir dürfen die Perspektive der Opfer nicht ausblenden. Sie muss ein wichtiger Teil unserer Erinnerungskultur sein. Die Opfer politischer Verfolgung in der SBZ und der DDR haben verdient, dass man ihnen besser zuhört.¿ Hintergrund Am 6. Juli 2007 stimmte der Bundesrat dem Dritten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR zu (3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz). Das Gesetz trat am 29. August 2007 in Kraft. Danach können Personen eine monatliche Opferpension in Höhe von 250 Euro erhalten, die eine rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung von mindestens sechs Monaten erlitten haben und die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind. In Sachsen-Anhalt rechnet man mit der Bewilligung von rund 6.000 bis 8.000 Anträgen. Bundesweit wird der Eingang von ca. 170.000 Anträgen erwartet. Laut Angaben des Landesverwaltungsamtes, das per Kabinettsbeschluss mit der Bearbeitung der Anträge beauftragt ist, sind nach derzeitigem Stand ( 7.12. 2007 ) bereits 1.757 Rentenbescheide versandt und die Rentenzahlungen veranlasst worden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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