(OVG LSA) Höherer Familienzuschlag für Beamte mit mehr als zwei Kindern ?
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 006/07 Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 006/07 Magdeburg, den 10. Dezember 2007 (OVG LSA) Höherer Familienzuschlag für Beamte mit mehr als zwei Kindern ? Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt wird am Donnerstag, den 13.12. 2007 im Sitzungssaal 1 des Justizzentrums Magdeburg, Breiter Weg 203-206 darüber entscheiden, ob die Besoldung der Beamten mit mehr als zwei Kindern dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation genügt. Nach der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichtes haben Besoldungsempfänger mit Wirkung vom 1. Januar 2000 für das dritte und jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind Anspruch auf familienbezogene Gehaltsbestandteile in Höhe von 115 v. H. des durchschnittlichen sozialhilferechtlichen Gesamtbedarfs eines Kindes, wenn der Besoldungsgesetzgeber die als verfassungswidrig beanstandete Rechtslage nicht bis zum 31. Dezember 1999 mit der Verfassung in Übereinstimmung gebracht hat. Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Schönebecker Straße 67 a 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606-7066 Fax: (0391) 606-7029 Mail: pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de
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