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Magdeburg, den 12.12.2007

Kolb: Justiz braucht Ehrenamt

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 073/07 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 073/07 Magdeburg, den 6. Dezember 2007 Kolb: Justiz braucht Ehrenamt Magdeburg/Burg (MJ). Justizministerin Professor Angela Kolb hat bei einem Festakt zum Tag des Ehrenamts in Burg die Bedeutung des Ehrenamts für die Justiz und das Funktionieren des demokratischen Rechtsstaats hervorgehoben. ¿Das Ehrenamt in der Justiz ist kein schmückender Zusatz, sondern für eine funktionierende Justiz von sehr hoher Bedeutung¿, sagte Kolb. Auch die  Landesverfassung verweise darauf, dass die Rechtsprechung im Namen des Volkes durch Berufsrichter und in den durch Gesetz bestimmten Fällen eben auch durch ehrenamtliche Richter erfolgt. 5.700 ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie Schöffinnen und Schöffen seien 2006 aktiv gewesen. Kolb: ¿Die ehrenamtlichen Richter sind ein wichtiges Bindeglied zwischen der Gesellschaft und den Berufsrichtern und sie tragen ganz erheblich zur Transparenz der gefundenen Entscheidung bei. Sie urteilen mit ihren Lebens- und Berufserfahrungen und stellen sicher, dass Urteile nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch durch das Volk gesprochen werden.¿ Daneben engagierten sich Betreuer, Schiedspersonen und auch die Anstaltsbeiräte in den Justizvollzugsanstalten ehrenamtlich in der Justiz, so Kolb weiter. ¿Justiz ist in nicht unerheblichem Maße auf ehrenamtliches Engagement angewiesen¿,  betonte die Ministerin. Sie verknüpfte ihren Dank an die Ehrenamtlichen mit dem Appell an Bürgerinnen und Bürger, sich für die Arbeit als Schöffe und ehrenamtlicher Richter zur Verfügung zu stellen. Hintergrund: Gemeinden und Jugendämter werden im nächsten Jahr für die neue Amtsperiode 2009 bis 2013 geeignete Kandidaten für das Amt eines Schöffen oder Jugendschöffen, die in der Rechtssprechung in Strafsachen mitwirken, suchen und Vorschlagslisten erstellen. Aus den entsprechenden Vorschlagslisten wählt später ein so genannter Schöffenwahlausschuss bei den Amtsgerichten die Schöffen aus. Grundsätzlich kann zum Schöffen jeder deutsche Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 69 Jahren berufen werden, der im Wahljahr im Gerichtsbezirk wohnt. Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen zudem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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