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Magdeburg, den 14.12.2007

Gesundheitsministerin Kuppe zur Verabschiedung des Nichtraucherschutzgesetzes: Ein guter Tag für Sachsen-Anhalt

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 021/07 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 021/07 Magdeburg, den 14. Dezember 2007 Gesundheitsministerin Kuppe zur Verabschiedung des Nichtraucherschutzgesetzes: Ein guter Tag für Sachsen-Anhalt Im Folgenden dokumentiert die Pressestelle die Landtagsrede der Ministerin. Achtung Redaktionen: Sperrfrist: Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort!  Anrede, ich freue mich sehr, dass wir heute auch in Sachsen-Anhalt ein umfassendes Gesetz zum Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher verabschieden können. Und ich werbe auch gleich zu Beginn: Wir dürfen nicht locker lassen. Lassen Sie uns gemeinsam weiter gehen auf diesem Weg. Weitere Initiativen zur Eindämmung der Nikotinsucht sind nötig. Nichtraucherschutz bedeutet Gesundheitsschutz. Erinnern wir uns: Vor etwas mehr als einem Jahr ¿ am 5. Dezember 2006 begab sich Sachsen-Anhalt an den Start. Als eines der ersten Länder in Deutschland ¿ und als erstes ostdeutsches Bundesland ¿ legten wir einen Gesetzentwurf zum Schutz von besonders sensiblen Personengruppen vor den Gefahren des passiven Rauchens vor (LT-Drs. 5/ 487). Den Gastronomie- und Diskothekenbereich hatten wir damals noch nicht im Gesetzesvorschlag, weil ursprünglich noch der Bund als zuständig für diesen Bereich galt. Mit der Beratung der für Gesundheitsschutz zuständigen Ministerinnen und Minister im Februar 2007 ¿ dem so genannten Nichtraucherschutz-Gipfel in Hannover - nahm der Zug dann richtig Fahrt auf. Alle waren sich einig. Die Tür zu einem umfassenden, möglichst einheitlichen, konsequenten Nichtraucherschutz ohne größere Ausnahmen in Deutschland war aufgestoßen. Die Ministerpräsidenten segneten diesen Vorschlag einen Monat später ab. Wegen der Problematik des Zwei-Lese-Prinzips erarbeiteten die Koalitionsfraktionen vor diesem Hintergrund einen neuen Nichtraucherschutz-Gesetzentwurf, der über die ursprüngliche Regierungsfassung hinaus gehend nicht allein Landeseinrichtungen sowie Krankenhäuser, Heime, Kindereinrichtungen und Schulen erfasste, sondern weitere Einrichtungen des öffentlichen Lebens und vor allem die in der bundesweiten Diskussion heftig umstrittenen Gasstätten und Diskotheken. Anrede, wir alle wissen: Rauchen ist nicht eine beliebige Gesundheitsgefährdung. Rauchen verursacht nicht irgendeine Krankheit wie Schnupfen oder Husten. Rauchen kann zum Tod führen. Jährlich sterben in Deutschland etwa 110.000 bis 140.000 Menschen infolge des Tabakkonsums. Aber nicht nur für Raucherinnen und Raucher ist Nikotin in höchstem Maße gesundheitsschädigend. Gefährdet sind auch Nichtraucherinnen und Nichtraucher. Passivrauchen kann ebenso zum Tod führen. Bundesweit sterben jährlich 3.000 bis 5.000 Menschen, die gar nicht selbst rauchen, an Krankheiten wie Lungenkrebs, die eindeutig durch Passivrauchen verursacht werden. Deshalb ist mir ein konsequenter Nichtraucherschutz so wichtig. Bei den Gaststätten haben die Koalitionsfraktionen einen Kompromiss gefunden, der in Einraumwirtschaften und Diskotheken das Rauchen untersagt und in Mehrraumgaststätten in einem abgeschlossenen Raum das Rauchen gestattet. Ich hoffe, dass die Wirte mit dieser Regelung verantwortungsvoll umgehen und dabei sowohl die Interessen von Familien mit Kindern als auch die Interessen ihrer Angestellten berücksichtigen. Anrede, In den Ausschussberatungen hat eine Regelung Eingang in den Gesetzestext gefunden ¿ und zwar die zum Rauchverbot in privat genutzten Räumen in Behinderten- und Altenpflegeheimen ¿ die ursprünglich so nicht vorgesehen war. Die Mehrheit der Abgeordneten folgte damit dem Wunsch von Heimträgern, vorgetragen von der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in der Anhörung. Besondere brandschutztechnische Probleme und die zu wahrende Sicherheit aller Heimbewohnerinnen und ¿bewohner wurden angeführt. In Heimverträgen gibt es derartige Vorschriften vielfach. Ob sich eine Gesetzesregelung in dieser Weise bewährt, wird die Praxis zeigen. In zwei Jahren werden wir nach Paragraf 8 die Umsetzung des Gesetzes zu bewerten haben. Auch ein Vergleich mit dem Nichtraucherschutz in den anderen Bundesländern wird dann möglich sein. Anrede, das Gesetz wird in knapp drei Wochen zum 1. Januar in Kraft treten. Den Vollzug von Ordnungswidrigkeiten (§ 7) davon losgelöst erst sechs Monate später in Kraft zu setzen, halte ich für eine kluge Entscheidung. Damit  haben Einrichtungen, Behörden, Organisationen oder auch Privatleute Zeit, erforderliche Umstrukturierungs- oder Organisationsmaßnahmen in die Wege zu leiten. Diese Zeit muss aber auch genutzt werden. Ich erwarte, dass dann auch die Akzeptanz für das Nichtraucherschutzgesetz bei denjenigen wachsen wird, die jetzt noch skeptisch oder ablehnend sind. Anrede, Grundlage für jede Akzeptanz ist natürlich erst einmal Kenntnis von Inhalten. Unter www.nichtrauchen.Sachsen-Anhalt.de werden Sie in den kommenden Tagen auf der Internetplattform des Landes Informationen zum Nichtraucherschutzgesetz sowie rund um das Thema finden. Auch haben wir ein Logo-Motiv entworfen. Zusammenfassend kann ich sagen: Der heutige Tag mit der Verabschiedung des Nichtrauchergesetzes ¿ wozu ich Sie alle herzlich einlade ¿ ist ein guter Tag für Sachsen-Anhalt. Der Einstieg zu einem konsequenten Nichtraucherschutz ist gemacht. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

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