Landtagsdebatte zur Änderung glücksspielrechtrechtlicher Vorschriften / Konsequente Bekämpfung der Wettsucht
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 389/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 389/07 Magdeburg, den 14. Dezember 2007 Landtagsdebatte zur Änderung glücksspielrechtrechtlicher Vorschriften / Konsequente Bekämpfung der Wettsucht Sperrfrist: Beginn der Rede Es gilt das gesprochene Wort. In der abschließenden Debatte zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften erklärt Finanzminister Jens Bullerjahn in Vertretung des erkrankten Innenministers Holger Hövelmann (beide SPD) am heutigen Freitag im Landtag: ¿Die Landesregierung hat am 2. Oktober 2007 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften im Land Sachsen-Anhalt als Zustimmungs- und Ergänzungsgesetz zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland in den Landtag eingebracht. Der Abschluss des Staatsvertrages ist erforderlich geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im März 2006 zu dem in Bayern bestehenden Sportwettmonopol entschieden hat, dass es dem bayerischen Landesrecht an Regelungen mangele, die eine konsequente Ausrichtung des Monopols am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren gewährleisten. Dieses Regelungsdefizit werde, so das Verfassungsgericht, auch durch den Staatsvertrag zum Lotteriewesen nicht ausgeglichen. Zur Beseitigung der Regelungsdefizite, die grundsätzlich, wenn auch in unterschiedlichen Ausprägungen auch in den anderen Ländern bestehen bzw. zu vermuten sind, haben die Länder gemeinsam den Staatsvertrag zum Glücksspielwesen erarbeitet. Dieser Staatsvertrag soll das Glücksspielmonopol im bisherigen Umfang bis zum Jahr 2011 festschreiben und den Staatsvertrag zum Lotteriewesen ersetzen, der sich im Wesentlichen nur mit den sogenannten privaten Lotterien wie z.B. den Fernsehlotterien befasste. Über den Inhalt des Staatsvertrages hatte Sie die Landesregierung auch im Rahmen der Landtagsinformation vor der Unterzeichnung durch Herrn Ministerpräsidenten Prof. Dr. Wolfgang Böhmer umfassend unterrichtet. Ferner hatte die Landesregierung von Dezember 2006 bis April 2007 ¿ wie vom Landtag mit Beschluss vom 17. November 2006 erbeten - in den Ausschüssen für Inneres, für Wirtschaft und Arbeit und für Finanzen über den Glücksspielstaatsvertrag berichtet. Für eine Neuregelung hat das Gericht dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Dezember 2007 eingeräumt. Diese Fristsetzung führte nun dazu, dass die Gesetzgeber in den Ländern unter einen großen Zeitdruck geraten sind. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle meinen herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft aussprechen, sich mit diesem sehr umfangreichen Gesetzentwurf mit der gebotenen Eile zu befassen. Der Landtag hat den Gesetzentwurf am 12. Oktober 2007 zur Beratung in die Ausschüsse für Inneres, für Soziales sowie für Finanzen überwiesen. Trotz der Dringlichkeit hat der Innenausschuss am 28. November 2007 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften im Land Sachsen-Anhalt eine weitere Anhörung durchgeführt. Dies zeigt die politische Bedeutung der Vorlage. Es zeigt aber auch, dass Sie sich Ihre Aufgabe nicht leicht gemacht haben. Dies sage ich ausdrücklich auch unter Hinweis auf die in der Anhörung geäußerte Unterstellung, der hiesige Gesetzgeber sei sich nicht im Klaren darüber gewesen, was er hinsichtlich des Glücksspielgesetzes im Jahr 2004 entschieden hat. Die Anhörung hat aber auch deutlich gemacht, welche enormen finanziellen Interessen an einer sogenannten Liberalisierung des Glücksspielwesens bestehen. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im März 2006 sehen sich die Verantwortlichen einer beispiellosen öffentlichen Kampagne ausgesetzt ¿ ich will hier exemplarisch nur die die Aktivitäten von kein-monopol.de oder der Vertreter des Deutschen Lottoverbandes nennen. Die Landesregierung hat sich jedoch entschlossen, diesen finanziellen Interessen nicht nachzugeben, sondern einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Schutzzweck des staatlichen Glücksspielmonopols hervorhebt. Der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland und der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften im Land Sachsen-Anhalt greifen die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts auf und verfolgen nur ein Hauptziel ¿ die konsequente Ausrichtung des Glücksspielrechts am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft. Ich bin daher erfreut, dass die Empfehlung der Ausschüsse an Sie heute lautet, dem Gesetzentwurf zuzustimmen und damit zum Ausdruck bringt, dass die in Sachsen-Anhalt von Anfang an bestehende Tradition einer streng regulierten Glücksspielpolitik fortgesetzt werden soll. Der Gesetzentwurf hat im Übrigen in den Ausschussberatungen noch einige Änderungen erfahren. Neben redaktionellen und rechtsförmlichen Änderungen sind hier insbesondere die die Annahmestellen des Wettunternehmens betreffenden Regelungen hervorzuheben. Die Landesregierung hatte im Gesetzentwurf eine Regelung vorgesehen, nach der der Betrieb von Annahmestellen in Gaststätten den Zielen des Staatsvertrages regelmäßig entgegensteht. Der Beschlussvorschlag des Innenausschusses sieht dies nicht mehr vor. Gestrichen wurde ebenfalls ein Verbot der Ermöglichung der Teilnahme an Sportwetten und gefährlichen Lotterien in einem Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr. Ferner sieht der Gesetzentwurf die Finanzierung eines Katalogs von Maßnahmen zur Erforschung und Abwehr von Suchtgefahren vor. Der Innenausschuss empfiehlt nunmehr, dass die Entscheidung über diese Maßnahmen auch im Benehmen mit den Ausschüssen des Landtages für Inneres, Soziales sowie Finanzen erfolgt. Ich bitte Sie dringend, dem Gesetzentwurf - wie vom Innenausschuss empfohlen ¿ am heutigen Tage zuzustimmen. Damit würde sich Sachsen-Anhalt den Ländern anschließen, in denen die Landtage dem Glücksspielstaatsvertrag bereits zugestimmt haben, wie unter anderem Bayern, Saarland, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Anderenfalls besteht die erhebliche Gefahr, dass am 1. Januar 2008 kein verfassungs- und europarechtskonformes Glücksspielrecht in Sachsen-Anhalt existiert ¿ mit nicht absehbaren Folgen für die unterschiedlichsten Betroffenen.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de