?Energieausweis bei Baudenkmälern??
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 75/07 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 75/07 Halle, den 03. Dezember 2007 ¿Energieausweis bei Baudenkmälern?¿ Am 01.Oktober 2007 ist die Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden in Kraft getreten. Danach sind für Gebäude zukünftig Energieausweise zu erstellen, mit denen das Gebäude energetisch bewertet wird. Ausnahmen gibt es allerdings für Eigentümer von Baudenkmälern. Sie sind von der Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises ausgenommen. Baudenkmäler in diesem Sinne sind in Sachsen-Anhalt sogenannte Einzeldenkmäler sowie Gebäude in Denkmalbereichen. Auch für Gebäude innerhalb eines Denkmalbereichs, die nicht Einzeldenkmäler sind, besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises. Darüber hinaus kann bei Baudenkmälern von den Anforderungen der Energieeinsparverordnung abgewichen werden, wenn die Erfüllung der Anforderungen, z.B. bei der Wärmedämmung oder der Anlagentechnik, die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde oder andere Energiesparmaßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würden. Dafür ist dann auch keine Ausnahmegenehmigung mehr notwendig. Der Eigentümer kann sich dabei durch das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie fachlich beraten lassen. Bei vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen haben die Belange von Denkmalschutz und Denkmalpflege Vorrang vor Energiesparmaßnahmen. Die Erlaubnis für eine energetische Sanierung von Baudenkmälern ist von der zuständigen Behörde in der Regel zu versagen, wenn die beabsichtigten Maßnahmen die Substanz oder das Erscheinungsbild des Denkmals erheblich beeinträchtigen würden. Auskünfte, ob es sich bei einem Gebäude um ein Baudenkmal im Sinne der Verordnung handelt, erteilen die unteren Denkmalschutzbehörden der Landkreise oder Städte mit eigener unterer Denkmalschutzbehörde. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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