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Magdeburg, den 20.12.2007

Gefahrenabwehr an stillgelegten Bergbauanlagen

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 399/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 399/07 Magdeburg, den 20. Dezember 2007 Gefahrenabwehr an stillgelegten Bergbauanlagen Zuständigkeit geht auf Landesamt über Das Innenministerium hat durch Verordnung die Zuständigkeit für die Abwehr von Gefahren, die von stillgelegten Bergbauanlagen ausgehen, auf das Landesamt für Geologie und Bergwesen übertragen. Bislang lag die faktische Zuständigkeit bei Städten, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften. Mit der Verordnung wird ein Beschluss der Landesregierung umgesetzt. ¿Das ist ein Stück Entlastung für die betroffenen Kommunen¿, erklärte dazu der Staatssekretär im Innenministerium, Rüdiger Erben (SPD). ¿Die Sicherung von Altanlagen im Bergbau verlangt Sachkenntnis und mancherorts auch einen erheblichen Aufwand. Wir haben die Aufgabe jetzt dorthin übertragen, wo sie sachlich hingehört.¿ Zur Berichterstattung sind Sie herzlich eingeladen. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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