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Halle (Saale), den 21.12.2007

Altenpflegeheim ?Am Luisengarten?  - Betriebsuntersagung im Wesentlichen durch Verwaltungsgericht Magdeburg bestätigt

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 82/07 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 82/07 Halle, den 20. Dezember 2007 Altenpflegeheim ¿Am Luisengarten¿  - Betriebsuntersagung im Wesentlichen durch Verwaltungsgericht Magdeburg bestätigt Heute hat das Verwaltungsgericht Magdeburg über einen Eilantrag der Landeshauptstadt Magdeburg entschieden, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Betriebsuntersagung des Altenpflegeheims ¿Am Luisengarten¿ bis zum 29.02.2008 wiederherzustellen und damit die Räumung des Heims vorerst auszusetzen. Im Übrigen hat das Gericht die Auffassung des Landesverwaltungsamtes zu den Missständen und Mängeln bei der Pflege und gesundheitlichen Betreuung der Heimbewohner in vollem Umfang bestätigt. Die Kosten des Verfahrens sind zu 80 % der Landeshauptstadt auferlegt worden. In seiner Begründung führt das Gericht aus, dass die durch das 16-köpfige Expertenteam festgestellten unzumutbaren Zustände in diesem Heim nicht angezweifelt werden. Das Gericht erkennt ausdrücklich an, dass die Behörde die Missstände bereits über mehr als zwei Jahren beobachtet hat und mit ihrer Entscheidung über die Schließung nicht mehr warten konnte. Bei seiner Bestätigung der im Einzelnen festgestellten Mängel bezieht sich das Verwaltungsgericht unter anderem auf nicht erkannte Wundgeschehen, unterbliebene Maßnahmen der Körperpflege, eine unzureichende Bevorratung von Medikamenten sowie die lückenhafte Versorgung mit Getränken. Aber auch die fehlende Einhaltung der hygienischen Anforderungen in den Bewohnerzimmern sowie die Pflichtverstöße bei der Dokumentation von Pflegeleistungen würden die Untersagungsentscheidung tragen. Da sich trotz der wiederholten Hinweise des Landesverwaltungsamtes in den vergangenen zwei Jahren die Situation nicht entscheidend gebessert hatte, ist nach Auffassung des Gerichts die Prognose zutreffend, dass auch zukünftig eine bessere Betreuung der Bewohner nicht erwartet werden kann. Das Verwaltungsgericht hat lediglich festgelegt, dass die vom Landesverwaltungsamt angegebene Frist zur Räumung (31.12.07) bis zum 29.02.2007 aufgeschoben wird. Bei dieser Entscheidung hat das Gericht die Interessen der Heimbewohner bzw. deren Angehörigen an einem angemessen planbaren Umzug sowie die Berücksichtigung individueller Wünsche bei der Suche nach geeigneten Unterkunfts- und Pflegealternativen offensichtlich höher gewichtet als das öffentliche Interesse an einem sofortigen Abstellen der Mängel. Das Landesverwaltungsamt akzeptiert die Argumentation des Gerichts und wird gegen diesen Beschluss keine Rechtsmittel einlegen. Ebenso erkennt das Landesverwaltungsamt die Begründung des Gerichts zur Rechtswidrigkeit der mit der Betriebsuntersagung verbundenen Zwangsgeldandrohung an. ¿Die Androhung des Zwangsgelds ist in der Tat nicht richtig gewesen¿, so Präsident Thomas Leimbach. Wenn es sich bei dem Adressaten einer Untersagungsverfügung um eine öffentliche Körperschaft handele, könne die Verwaltung uneingeschränkt darauf vertrauen, dass die staatlicherseits angeordnete Maßnahme auch umgesetzt werde und sich die Körperschaft selbstverständlich rechtstreu verhalte, so habe dies auch das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in einer Entscheidung aus dem Jahr 2005 klargestellt. ¿Allein für den Fall, dass eine Kommune eine behördliche Anordnung tatsächlich nicht befolgen sollte, würden letztlich immer noch die Mittel der Kommunalaufsicht zur Verfügung stehen¿, so Leimbach weiter. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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