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Magdeburg, den 28.12.2007

Zur Situation in der Handwerkskammer Magdeburg Ministerium weist für 2008 die Aussetzung des Grundbeitrags zur Kammer an

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 213/07 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 213/07 Magdeburg, den 19. Dezember 2007 Zur Situation in der Handwerkskammer Magdeburg Ministerium weist für 2008 die Aussetzung des Grundbeitrags zur Kammer an Nach der nicht beschlussfähigen Vollversammlung der Handwerkskammer Magdeburg am 18. Dezember hat das Wirtschaftsministerium als zuständige Rechtsaufsicht heute die Kammer angewiesen, den Grundbeitrag ihrer Mitglieder in Höhe von 132 Euro für 2008 auszusetzen. ¿Die Kammer Magdeburg hat nicht haushaltsrelevant untersetzte Rücklagen in Millionenhöhe. Sie war von uns aufgefordert worden, spätestens auf der gestrigen Vollversammlung Beschlüsse zum Umgang und zum Abbau dieser Rücklagen zu fassen. Das ist angesichts der bekannten Sachlage nicht geschehen. Deshalb sehen wir uns als Rechtsaufsicht zu diesem Schritt verpflichtet¿, sagte Minister Dr. Reiner Haseloff. Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit sieht zudem nach umfänglicher Prüfung der Rechtslage zum jetzigen Zeitpunkt keine durch den Paragrafen 115 gedeckte Situation, die ein Eingreifen der Rechtsaufsicht in die Selbstverwaltung der Kammer legitimiert. ¿Die Selbstverwaltung der Kammer ist ein hohes Gut, das die Handwerkerschaft immer vehement gegen mögliche Eingriffe von außen verteidigt hat¿, so Haseloff. ¿Gemäß Satzung ist die Kammer nach wie vor beschluss- und damit auch arbeitsfähig. Auf der bereits neu anberaumten Vollversammlung am 29. Januar 2008 könnten ¿ dann unabhängig von der Zahl der Anwesenden - alle bereits gestern vorliegenden Beschlüsse gefasst werden. Damit wären die Weichen auf einen selbstbestimmten Neuanfang gestellt, so wie ihn auch das Ministerium fordert.¿ Haseloff lässt allerdings allerdings keinen Zweifel daran, dass das Ministerium bereits weitere Schritte prüft, ¿falls alles scheitert und die Akteure der Kammerorgane weiter derart vehement auf eine Selbsteliminierung der Handwerkskammer Magdeburg zusteuern¿. Daraus ergäben sich auch, so Haseloff, ¿Überlegungen, ob der Verwaltungsakt vom Oktober 2007 zur Festsetzung der Kammergrenzen in Sachsen-Anhalt mit Blick auf die Handwerkskammern aufrechtzuerhalten¿ sei. Die IHK¿n und Handwerkskammern hatten sich mit Zustimmung des Ministeriums verständigt, ungeachtet der neugefassten Kreisgrenzen die bisherigen Kammergrenzen unverändert zu belassen. ¿Für die Handwerkskammern ist angesichts der aktuellen Situation ernsthaft zu prüfen, ob dieser Verwaltungsakt aufrecht erhalten werden kann oder ob es zu einer Zusammenlegung beider Kammern in Sachsen-Anhalt kommen müsste. Wenn die Akteure der Handwerkskammer Magdeburg das wollen, müssen sie nur so weitermachen¿, bekräftigt Haseloff die Position des Ministeriums. In der von Minister Dr. Reiner Haseloff unterschriebenen Anordnung an die Handwerkskammer Magdeburg heißt es unter anderem: ¿Wie in der Vergangenheit bereits beanstandet, sind bei der Handwerkskammer Magdeburg vorhandene nicht zweckgebundene Rücklagen in Höhe von rd. 18,9 Mio. Euro weder durch die Haushaltskassenrechnungslegungsordnung (HKRO) noch durch die Rücklagenordnung (RLO) gedeckt. Die Struktur der Rücklagen verstößt somit gegen das autonome Recht der Kammer. Die für den 18.12.2007 ordnungsgemäß geladene Vollversammlung hat sich gestern als nicht beschlussfähig erwiesen, so dass eine mit dem Satzungsrecht der Kammer übereinstimmende Rechtslage nicht herbeigeführt wurde. Daher ordne ich folgendes an: 1) Für den 29.01.2008 ist unter Beachtung der Einladungsfrist des § 11 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Handwerkskammer eine neue Vollversammlung mit derselben Tagesordnung einzuberufen. In der Einladung ist darauf hinzuweisen, dass die Vollversammlung in dieser Sitzung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. 2) Die nicht zweckgebundenen Rücklagen in Höhe von rd. 18,9 Mio. Euro sind hinsichtlich zu finanzierender Maßnahmen mit Vollversammlungsbeschlüssen zu unterlegen. Der Vorstand hat diesbezüglich die Absenkung der Grundbeiträge - vgl. § 4 der Beitragsordnung der Handwerkskammer - auf Null für das Beitragsjahr 2008 vorgeschlagen. Die Umsetzung dieses Vorschlages ordne ich hiermit konkret an. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.sachsen-anhalt.de

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