Innenstaatssekretär Erben: Harzwappen genehmigt!
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 003/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 003/08 Magdeburg, den 4. Januar 2008 Innenstaatssekretär Erben: Harzwappen genehmigt! Erben (SPD:¿Das Wappen für den Harzkreis ist genehmigt!¿ Die Neugestaltung von Wappen, Flagge und Siegel für den Landkreis Harz war erforderlich, da diese Verwaltungskörperschaft aus der Fusion dreier bisher eigenständiger Landkreise Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode entstand, deren Insignien mit dieser Fusion nicht mehr rechtsgültig sind. Um ein Wappen zu führen, bedarf es dessen staatlicher Genehmigung. Die gesetzliche Grundlage dazu bildet z. Z. der Runderlass des Innenministeriums. Der Verfahrensweg ist, dass sich der Landkreis mit einem Wappenentwurf an das Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt als zuständige Gutacherstelle der Regierung wendet. Von hier wird ein Gutachten erstellt; über das Innenministerium erfolgt erst nach einer positiven Bewertung die Genehmigung. ¿Bei der Entwicklung eines Wappens ist davon auszugehen, dass es zeitlos seine Gültigkeit haben muss und sich die Menschen auch in Zukunft mit ihm identifizieren,¿ so der Staatssekretär. ¿Im vorliegenden Fall wurden die Wappen bzw. Elemente davon der vorangehenden Landkreise kombiniert.¿ So wurde ein gespaltener Schild beschlossen, dessen Blasonierung lautet: ¿Gespalten von Silber und Rot, vorn zwei zugewendete, steigende rote Forellen, hinten zwei schräg gekreuzte silberne Kredenzmesser mit goldenen Griffen¿. Die Forellen haben ihren Ursprung aus dem Wappen der Grafen von Wernigerode und waren ursprünglich keine Forellen, sondern nur Fische. Das hat den Grund darin, dass die Grafen von Wernigerode den kirchlichen Auftrag hatten, die Gegend zu missionieren. Der Fisch als frühchristliches Symbol nimmt darauf Bezug, denn in der mythologischen Überlieferung trug ihn Petrus, der Fischer war, im Wappen. Die Kredenzmesser aus dem Wappen des ehemaligen Landkreises Quedlinburg gehen auf das alte Reichsstift Quedlinburg zurück. Es war der Wunsch und Beschluss der Vertreter aller Landkreise Forellen und Kredenzmesser ins Halberstädter Wappenschild zu übernehmen. Die Anordnung der grafischen Elemente im viergeteilten Schild erfolgt nicht zufällig, sondern in Anlehnung an das Wappen des Bistums (wie auch Landkreises) Halberstadt, das von Silber und Rot gespalten war. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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