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Magdeburg, den 07.01.2008

Zur Umsetzung des neuen Nichtraucherschutzgesetzes in Gaststätten

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 003/08 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 003/08 Magdeburg, den 7. Januar 2008 Zur Umsetzung des neuen Nichtraucherschutzgesetzes in Gaststätten Zur Umsetzung des neuen Nichtraucherschutzgesetzes erklärt der Sprecher des Gesundheitsministeriums: ¿Seit dem 1. Januar, 0.00 Uhr, gilt für Gaststätten ein allgemeines Rauchverbot. Dieses ist auch umzusetzen. Die Aufforderung der DEHOGA an die Gastwirte vom Wochenende, das Gesetz entsprechend einzuhalten, wird positiv zur Kenntnis genommen. Eine Ausnahme vom allgemeinen Rauchverbot kann in den Lokalen allein dann zugelassen werden, wenn der Gastwirt einen wirksam abgegrenzten Raum als Raucherraum ausweisen kann. Wirksam abgegrenzt heißt, ein Zimmer, durch welches auch Nichtraucher etwa auf dem Weg zum Ein- und Ausgang oder zur Toilette müssen, kann nicht Raucherraum werden. Der Gesetzgeber in Sachsen-Anhalt hat sehr bewusst nicht Quadratmetergrößen zur Abgrenzung von Nichtraucher- und Raucherbereichen herangezogen, sondern vielmehr mit der Formulierung ¿wirksam¿ inhaltlich Kriterien für die Beschaffenheit des Raumes definiert. Denn nicht über die Größe, sondern vielmehr über die Beschaffenheit des Raumes lässt sich ein wirksamer Schutz vor Zigarettenqualm gewährleisten. Damit haben die Gastwirte in Sachsen-Anhalt aber auch anders als in anderen Ländern weitestgehend Gestaltungsspielraum bei der Beantwortung der Frage nach der Größe des Raucherraumes. Wir gehen davon aus, dass die Gastwirte diese Freiheit sehr verantwortungsbewusst im Interesse des Nichtraucherschutzes umsetzen. Es ist nicht Intention des Gesetzes, dass Nichtraucher in so genannte Hinterzimmer abgeschoben werden. Sollten Nichtraucher und Nichtraucherinnen in Gaststätten nicht genügend, angemessen und würdevoll Platz finden, während ein Raucherbereich opulent ausgestattet ist, sollten sie dies gegenüber dem Wirt deutlich zur Sprache bringen. Laut neuem Gesetz gilt erstes der Nichtraucherschutz seit 1. Januar in den Gaststätten, erst zweitens und nur in Ausnahmen ist die Abgrenzung von Raucherzimmern erlaubt. Dort, wo Gastwirte das Nichtraucherschutzgesetz nicht entsprechend umsetzen, können sich die Gäste auch an das Ministerium wenden. Wir werden dann die Gastwirte beraten.¿ Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

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