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Magdeburg, den 09.01.2008

Neues Jugendstrafvollzugsgesetz zum Jahreswechsel

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 078/07 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 078/07 Magdeburg, den 28. Dezember 2007 Neues Jugendstrafvollzugsgesetz zum Jahreswechsel Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalt hat den Vollzug der Jugendstrafe neu geregelt. So können die jungen Gefangenen ab dem 1. Januar 2008 vier Stunden im Monat Besuch von ihren Familienangehörigen bekommen ¿ und nicht nur eine wie bisher. Das sieht das neue Gesetz zum Vollzug der Jugendstrafe vom 7. Dezember 2007 vor. Weiterhin schreibt das Gesetz die nächtliche Unterbringung in Einzelzellen und eine Tagesbetreuung in Wohngruppen vor. Auch gibt es umfassende Festlegungen zur schulischen und beruflichen Ausbildung. Zudem sollen jugendliche Sexual-, Gewalt- und Intensivtäter eine Sozialtherapie erhalten. Die notwendigen Behandlungsplätze müssen bis spätestens 2013 eingerichtet sein. Neu ist auch, dass das Justizministerium dem Landtag mindestens zweimal pro Wahlperiode über die Auswirkungen des Gesetzes berichten muss. So kann festgestellt werden, wo ggf. nachgebessert werden muss. Der erste Bericht ist 2010 zu erstatten. Weitere Informationen sowie das Gesetz im Wortlaut finden Sie auf der Homepage des Justizministeriums. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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