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Dessau-Roßlau, den 15.01.2008

(StA DE)  Ermittlungen gegen Udo Gebhardt sind eingestellt

Staatsanwaltschaft Dessau - Pressemitteilung Nr.: 001/08 Staatsanwaltschaft Dessau - Pressemitteilung Nr.: 001/08 Dessau, den 15. Januar 2008 (StA DE)  Ermittlungen gegen Udo Gebhardt sind eingestellt Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat die Ermittlungen gegen Udo Gebhardt, Mitglied der SPD-Fraktion im Dessau-Roßlauer Stadtrat und Landesvorsitzender des DGB, wegen Beleidigung aus rechtlichen Gründen eingestellt. Den Ermittlungen lagen eine Strafanzeige und ein Strafantrag des Rechtsanwalts Ingmar Knop, Mitglied des Dessau-Roßlauer Stadtrates für die DVU, vom September 2007 zugrunde, mit welcher er Udo Gebhardt vorgeworfen hatte, ihn im Rahmen einer Debatte in Gegenwart anwesender Mitglieder des Stadtrates, Angehörigen der Verwaltung und der auch durch die Presse vertretenen Öffentlichkeit ¿lauthals als Neonazi¿ bezeichnet und dadurch beleidigt zu haben. Wie dem Anzeigeerstatter bereits im Dezember 2007 mitgeteilt worden ist, hat Udo Gebhardt zur Überzeugung der Staatsanwaltschaft mit der Verwendung des Begriffs ¿Neonazi¿ im Zusammenhang mit einer von ihm vor dem Stadtrat abgegebenen Erklärung den Tatbestand der Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch) nicht verwirklicht, sondern von seinem durch Art. 5 Grundgesetz gewährten und geschützten Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht. Diesem Grundrecht ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung breiter Raum zu gewähren. Dessen Grenzen sind erst dort überschritten, wo eine Äußerung den Charakter der Schmähkritik in sich trägt, wenn also der  andere ausschließlich verunglimpft werden soll. Die Staatsanwaltschaft hat bei ihrer Entscheidung berücksichtigt, dass vor dem Hintergrund der in der Öffentlichkeit diskutierten ¿rechten Gewalt¿ der Begriff Neo ¿ Nazi als Sammelbegriff für sämtliche Personen gebraucht werde, die in irgendeiner Art und Weise dem politisch rechten Spektrum zuzurechnen seien. Hinsichtlich einer Gruppenzugehörigkeit innerhalb des rechten Spektrums werde dabei von der breiten Öffentlichkeit nicht differenziert. Insoweit sei die DVU, die sich als ¿Bündnispartner¿ der NPD verstehe, als Partei des rechten Spektrums einzuschätzen. Durch die eindeutige Bezugnahme auf die Mitgliedschaft des Anzeigeerstatters in der DVU  sei der erforderliche tatsächliche Anhaltspunkt gegeben, wonach die Grenze zur Schmähkritik von Udo Gebhardt nicht überschritten worden sei.   Preissner Pressesprecher Impressum: Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau Pressestelle Ruststr. 5 06844 Dessau Tel: (0340) 2 02 21 10 Fax: (0340) 2 02 21 50 Mail: pressestelle@sta-de.justiz.sachsen-anhalt.de

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