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Halle (Saale), den 16.01.2008

B6n - Bundesverwaltungsgericht hat Eilantrag zum Bauabschnitt 13.2 (Güsten) abgewiesen

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 03/08 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 03/08 Halle, den 16. Januar 2008 B6n - Bundesverwaltungsgericht hat Eilantrag zum Bauabschnitt 13.2 (Güsten) abgewiesen Das Bundesverwaltungsgericht hat den Eilantrag eines privaten Einwenders zum  Bauabschnitt 13.2. (Höhe Güsten) der B6n abgewiesen. Weiterhin anhängig ist ein entsprechender Eilantrag zum Bauabschnitt 13.3 (Anschluss zur A 14). Hier liegt noch keine Entscheidung des Gerichts vor. Eine Entscheidung des Gerichts im Hauptverfahren steht ebenfalls noch aus. Hintergrund Am 6. Dezember 2007 hatte  Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre nach gut zweijähriger Bauzeit drei weitere Teilabschnitte der B 6n mit einer Gesamtlänge von 17,3 Kilometern für den Verkehr freigegeben. Damit  ist die Trasse zwischen der A 395 bei Vienenburg in Niedersachsen bis nahe Güsten auf einer Länge von fast 78 Kilometern auf vier Spuren ausgebaut und befahrbar. Noch nicht gebaut werden können bisher zwei Teilabschnitte (13.2. und 13.3. ¿ Siehe Karte) im Bereich Güsten ¿ Ilberstedt (Salzlandkreis), um die Verbindung zur A 14 komplett zu machen. In diesen Bereichen laufen gegen die jeweiligen Planfeststellungsbeschlüsse des Landesverwaltungsamtes derzeit noch Klageverfahren betroffener Bürger und einer Gemeinde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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