Finanzamtsstrukturreform geht in die Umsetzungsphase/ Bullerjahn: Entscheidungen der Landesregierung zur Strukturreform der Finanzämter abgeschlossen
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 043/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 043/08 Magdeburg, den 22. Januar 2008 Finanzamtsstrukturreform geht in die Umsetzungsphase/ Bullerjahn: Entscheidungen der Landesregierung zur Strukturreform der Finanzämter abgeschlossen Mit der Entscheidung über den Finanzamtsstandort im Landkreis Harz (Quedlinburg) hat die Landesregierung heute die letzte wichtige Entscheidung zur Reform der Finanzämterstruktur getroffen. Künftige Standorte der Finanzämter sind Bitterfeld-Wolfen, Dessau-Roßlau, Eisleben, Genthin, Haldensleben, Halle, Magdeburg, Merseburg, Naumburg, Quedlinburg, Salzwedel, Staßfurt, Stendal und Wittenberg. Finanzminister Jens Bullerjahn dazu: ¿Alle wichtigen Entscheidungen sind jetzt gefallen. Die Strukturen werden effizienter und effektiver.¿ Bis zum Jahre 2011 werden durch die nunmehr getroffenen Entscheidungen durch Zusammenlegung, Vergrößerung der Zuständigkeitsbezirke und Nutzung vorhandener Flächenreserven zukunftsfähige Struktureinheiten geschaffen. Mit der stärkeren Bündelung des Fachwissens in einer Behörde und einem Gebäude werden darüber hinaus Synergien erschlossen und Abstimmungsprozesse beschleunigt. Mit der Auflösung von sieben Finanzämtern ist derzeit keine Personalreduzierung für die steuerfachlichen Aufgaben in den Finanzämtern verbunden. Minister Bullerjahn: ¿Wir brauchen alle Fachkräfte und Experten, aber wir brauchen nicht mehr alle Gebäude!¿ ¿Die Konzentration der Finanzämter¿, so der Minister weiter, ¿führt längerfristig zu finanziellen Entlastungen im Landeshaushalt. Diese Entlastung haben wir über einen Zeitraum von zehn Jahren noch einmal berechnet. Sie beträgt nicht nur ca. 16 Mio. ¿, wie wir zunächst dachten, sondern nach aktuellen Ermittlungen etwa 20 Mio. ¿.¿ Hinsichtlich der Vorschläge für die Standorte in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Harz ist die Landesregierung besonders auf die Interessen der betroffenen Landkreise eingegangen. Finanzamt in Bitterfeld-Wolfen So hatte der Landkreis Anhalt-Bitterfeld ein großes Interesse, seine Bediensteten weitestgehend in Köthen zusammenzuführen. Dies ist nur dann wirtschaftlich vertretbar, wenn dem Landkreis das Finanzamtsgebäude in Köthen zur Verfügung gestellt wird. Dadurch muss allerdings der Finanzamtsstandort von Köthen nach Bitterfeld verlegt werden. Dazu sagte der Finanzminister heute im Kabinett: ¿Die durch diese Entscheidung verursachten Mehrkosten auf Seiten des Landes sind im gesamtstaatlichen Interesse des Landes durch die Landesregierung bereits im Januar 2007 akzeptiert worden. Hinderungsgründe für einen Umzug sind entgegen anderslautender Pressemitteilungen nicht erkennbar.¿ Finanzamt in Quedlinburg Die strukturpolitische Entscheidung zugunsten des Finanzamtsstandortes in Quedlinburg hat im Vorfeld zu Diskussionen geführt. Zunächst gab es noch im Januar 2007 einen Eigentümer, der das Finanzamt zu einem Preis von 5,5 Mio. ¿ angeboten hat. Außerdem wurden Liegenschaften in Wernigerode und in Halberstadt angeboten, die nach Aussagen der Eigentümer noch günstiger in der Herrichtung sein sollten. Bereits im Vorfeld hat die Landesverwaltung zu diesen Liegenschaften festgestellt, dass die Angebotspreise in Wernigerode und Halberstadt nach einer Grobanalyse über dem Angebot in Quedlinburg lagen. Nachdem der Anbieter aus Quedlinburg sein Angebot (5,5 Mio. ¿) am 12. Aug. 2007 zurückgezogen hatte, konnte diese Lösung nicht mehr umgesetzt werden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens hat sich die Landesregierung darauf verständigt, alle in Betracht kommenden Liegenschaften in eine neue und detailliertere Wirtschaftlichkeitsberechnung einzubeziehen und danach die wirtschaftlichste und strukturpolitisch zweckmäßigste Lösung zu ermitteln. Dieser Auftrag hat zu der Zurückstellung der endgültigen Entscheidung bis heute geführt. Der günstigste Anbieter ist jetzt der neue Eigentümer der Liegenschaft in Quedlinburg, Klopstockweg 10, mit ca. 7,3 Mio. ¿. Die zunächst günstiger erscheinenden Angebote in Halberstadt und Wernigerode haben sich bei näherer Betrachtung als nicht belastbar erwiesen. Darüber hinaus hat auch der Vermieter des bisherigen Finanzamtsgebäudes in Wernigerode sein interessantes Angebot im Januar 2008 zurückgezogen, weil er ein deutlich höheres Angebot von anderer Seite erhalten hat. Wenngleich die reinen Baukosten der noch in die nähere Betrachtung einbezogenen Variante in Wernigerode, Kurtsstraße 13, unterhalb der Kaufsumme in Quedlinburg liegt, würden durch die schlechtere Unterbringungssituation höhere Kosten in den Folgejahren entstehen. Das Gebäude in Wernigerode, Kurtsstraße 13, ist als Wohnheim geplant worden. Wegen seiner statisch-konstruktiven Gegebenheiten (Querwandbauweise) ist eine wirtschaftliche und den Anforderungen der Finanzverwaltung gerecht werdende optimale Nutzung der Flächen nicht möglich. Ferner wäre das Finanzamt in zwei getrennt voneinander gelegenen Gebäuden mit den dadurch auftretenden Belastungen untergebracht. Die Standortvariante in Quedlinburg ist rd. 2,5 Mio. ¿ wirtschaftlicher, so dass die Entscheidung unzweifelhaft zugunsten Quedlinburgs, das auch strukturpolitisch empfohlen worden ist, ausfallen musste. Verbleibende Risiken Natürlich gibt es auch Risiken bei der Umsetzung des Konzeptes. So würde z.B. eine verzögerte Realisierung der einzelnen Baumaßnahmen zu zeitlichen Verzögerungen bei den Standortschließungen führen. Die Veräußerung von Liegenschaften bzw. die Aufgabe von angemieteten Objekten wäre dann erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Solche Entwicklungen verringern die Haushaltsentlastungen. So ist beispielsweise die durch die Landesregierung am 14. Febr. 2006 getroffene Entscheidung zur Sanierung der für das Finanzamt in Halle vorgesehenen sog. ¿Scheibe C¿ ein Grundpfeiler für die Umsetzung des Strukturkonzeptes im Süden Sachsen-Anhalts. Bisher ist für diese Baumaßnahme ein Kostenrahmen von 14 Mio. ¿ ermittelt und im Haushalt vorgesehen. Sollte die Detailplanung deutlich höhere Kosten ausweisen, hätte dies erhebliche Auswirkungen nicht nur auf die Realisierbarkeit des Finanzamtes in Halle, sondern auf die gesamte Strukturreform im angrenzenden Bereich. Genauere Erkenntnisse werden Mitte des Jahres 2008 erwartet. Der Finanzminister abschließend: ¿Wir sind ein großes Stück vorangekommen. Das Finanzressort wird gemeinsam mit dem Bauministerium die Einhaltung der Umsetzung besonders beobachten und ggf. korrigierend eingreifen. Die heute beschlossene Lösung ist für die Landesregierung ein guter Abschluss der wichtigsten strukturpolitischen Entscheidungen über die Neuausrichtung der Finanzamtslandschaft.¿ Hintergrund: Nach der Wahl im April 2006 hat die Landesregierung mit Blick auf die demografische Entwicklung und die Neuordnung der Landkreise beschlossen, auch die Struktur der Finanzverwaltung den aktuellen Entwicklungen anzupassen und die Zahl der Finanzämter im Land Sachsen-Anhalt von 21 auf 14 zu reduzieren. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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