Justizministerin Kolb fordert: Erbschein künftig vom Notar
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 042/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 042/08 Magdeburg, den 22. Januar 2008 Justizministerin Kolb fordert: Erbschein künftig vom Notar Sachsen-Anhalt will den Notaren neue Aufgaben zuweisen. Das Kabinett habe grünes Licht für eine entsprechende Bundesratsinitiative gegeben, die gemeinsam mit Bayern gestartet werden soll, sagte Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Erbscheine vom Notar und nicht mehr vom Amtsgericht ausgestellt werden. Notare sollen für alle Aufgaben von der Nachlass-Sicherung über die Testamentseröffnung bis hin zur Überwachung von Testamentsvollstreckern zuständig sein. Kolb: ¿Wir wollen, dass die Länder eine entsprechende Aufgabenübertragung vornehmen können.¿ Bisher können Bürger sowohl beim Notar wie bei Gericht Erbscheinanträge einreichen, die Erbscheine selbst dagegen stellt allein das Amtsgericht aus. ¿Die neue Lösung entlastet die Gerichte, vermeidet Doppelzuständigkeiten und verkürzt die Wege für die Bürger, denn Notare gibt es in Sachsen-Anhalt in 40 Orten¿, so die Ministerin. Richtig sei auch, unter der Regie der Bundesnotarkammer ein zentrales elektronisches Testamentsregister für Deutschland aufzubauen. Kolb: ¿Dann werden Dokumente im Erbfall schneller und einfacher gefunden.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de