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Magdeburg, den 24.01.2008

Landtag berät abschließend Begleitgesetz zu Gemeindegebietsreform / Hövelmann: Jetzt gibt es keinen Grund mehr zu warten

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 010/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 010/08 Magdeburg, den 24. Januar 2008 Sperrfrist: Donnerstag, 24.1.2008, 11.00 Uhr Landtag berät abschließend Begleitgesetz zu Gemeindegebietsreform / Hövelmann: Jetzt gibt es keinen Grund mehr zu warten Der Landtag berät am heutigen Donnerstag in dritter und letzter Lesung über das Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform. ¿An einigen Orten wurden Entscheidungen für die freiwillige Phase bis heute zurück gestellt, weil die kommunalen Akteure die gesetzlichen Regelungen schwarz auf weiß sehen wollten¿, erklärte dazu Innenminister Holger Hövelmann (SPD). ¿Ab jetzt gibt es keinen Grund mehr zu warten, die Verfahrensregeln stehen definitiv fest.¿ Das Begleitgesetz setzt die Maßgaben des Leitbildes für die Gemeindegebietsreform vom August 2007 um. ¿ Ziel der Reform ist es, in unserem Land starke Gemeinden zu schaffen, die die künftigen Anforderungen an eine leistungsfähige, effiziente und den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger entsprechende Verwaltung bewältigen können¿, erklärte der Minister vor dem Landtag. ¿Denn nur starke Städte und Gemeinden bilden das Fundament für ein zukunftsfähiges Sachsen-Anhalt. Wir brauchen eine Reform, an deren Ende überall im Lande leistungsstarke Strukturen stehen, die in eigener Verantwortung Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung für ihre Bürger und mit ihren Bürgern erfüllen können.¿ Niemand brauche Angst um die Identität seines Ortes zu haben, betonte der Minister: ¿Die Reform wird zwar Gemeindegrenzen ändern, aber wir wollen dabei die Identität der Gemeinden und Städte bewahren. Egal, ob die Gemeinde einmal zu einer Stadt oder einer größeren Gemeinde gehören wird, die Nachbarn bleiben die gleichen, die Vereine bleiben die gleichen und die Häuser auch.¿ Die bisherigen Gemeinden würden auch als künftige Ortsteile ihren Namen behalten, unterstrich Hövelmann. Als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort werden Ortsbürgermeister und Ortschaftsräte oder Ortsvorsteher die Belange der Ortschaft wahren. Gegenüber dem Regierungsentwurf wurden im Zuge der parlamentarischen Beratungen einige Änderungen vorgenommen. Hövelmann sprach von einem ¿ausgewogenen Entwurf¿, der Anregungen von den kommunalen Spitzenverbänden, aus den Kreiskonferenzen und aus der Anhörung des Innenausschusses aufgreife. Die wesentlichen Änderungen: · Wenn in einer Verwaltungsgemeinschaft die weit überwiegende Mehrheit (drei Viertel der Mitgliedsgemeinden mit zwei Dritten der Einwohner) die Bildung einer Einheits- oder Verbandsgemeinde beschließt, kann diese genehmigt werden, auch wenn die erforderliche Einwohnerzahl erst durch die spätere Zuordnung der übrigen Gemeinden erreicht wird. · Die Bildung von Verbandsgemeinden und ihrer mindestens 1.000 Einwohner starken Mitgliedsgemeinden kann auch in einem Schritt erfolgen. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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