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Magdeburg, den 24.01.2008

Landtag berät Änderung des Wahlgesetzes / Innenminister begrüßt Klarstellungen für Landtagswahlen

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 008/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 008/08 Magdeburg, den 24. Januar 2008 Sperrfrist: Donnerstag, 24.1.2008, 15.00 Uhr Landtag berät Änderung des Wahlgesetzes / Innenminister begrüßt Klarstellungen für Landtagswahlen Der Landtag berät am heutigen Donnerstag einen Gesetz­entwurf der Fraktionen von CDU, SPD und FDP für ein Sechstes Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LWG). Innenminister Holger Hövelmann (SPD) begrüßte den Entwurf als ¿sinnvolle Klarstellungen für künftige Landtagswahlen¿. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere vor: · Bei einer vorzeitigen Auflösung des Landtages sind die Fristen des LWG zur Kandidatenaufstellung nicht einzu­halten. Durch die Änderung wird das Innenministerium ermächtigt, für diesen Fall verkürzte Fristen durch Verordnung zu regeln. · Die Fristen für die Berichterstattung der Landesregierung an den Landtag über die Veränderung der Einwohnerzahlen in den Wahlkreisen wird ebenso an die fünfjährige Wahl­periode angepasst wie der frühestmögliche Termin für die Kandidatenaufstellung. · Die Möglichkeit, dass sich mehrere Parteien zu einer Listenvereinigung zusammen schließen, wird abgeschafft. Hövelmann: ¿Es ist gut, für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode Rechtssicherheit zu schaffen. Gerade in Zeiten einer Regierung mit stabiler Mehrheit und funktionierender Zusammenarbeit ist es gut, für stürmischere Zeiten Vorsorge zu treffen.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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