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Magdeburg, den 29.01.2008

Kabinett verabschiedet neue Richtlinie zur Altersteilzeit

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 050/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 050/08 Magdeburg, den 29. Januar 2008 Kabinett verabschiedet neue Richtlinie zur Altersteilzeit Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die ¿Zweite Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung der Inanspruchnahme der Altersteilzeitarbeit¿ beraten und verabschiedet. Die neue Richtlinie ersetzt die im Jahre 2001 verabschiedete, erste Richtlinie und wird bis zum Dezember 2009 gelten. Finanzminister Jens Bullerjahn unterstrich vor der Presse: ¿Altersteilzeitarbeit ermöglicht den Beschäftigten des Landes einen gleitenden oder auch vorgezogenen Übergang in den Ruhestand. Sie hat sich in der Landesverwaltung in den letzten Jahren als eine attraktive und sehr erfolgreiche Möglichkeit erwiesen, den erforderlichen Abbau an Stellen und Personal sozialverträglich zu steuern. Die bisherige, aus dem Jahre 2001 stammende Regelung hat dazu beigetragen, dass seither über 5000 Tarifbeschäftigte Altersteilzeit mit dem Land vereinbart haben.¿ Da die alte Richtlinie im Dezember 2006 außer Kraft getreten ist, hat die Landesregierung nunmehr eine neue Richtlinie beschlossen, die die aktuellen Änderungen im Rentenrecht berücksichtigt. So wurde zum Beispiel die Altersgrenze von 60 Jahren, von der an früher der Bezug einer vorgezogenen Altersrente möglich war, auf künftig 63 Jahre erhöht. Die neue Altersteilzeitrichtlinie hat eine Laufzeit von knapp zwei Jahren und richtet sich vornehmlich an die Geburtsjahrgänge 1952 bis 1954. Allerdings können auch Beschäftigte der Geburtsjahrgänge 1951 und 1950, die sich bislang nicht für ein Altersteilzeitverhältnis entscheiden konnten, diese Richtlinie in Anspruch nehmen. Die Befristung auf den Dezember 2009 ist damit begründet, dass zu diesem Zeitpunkt der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit, auf dem die Richtlinie basiert, außer Kraft tritt. Damit bietet die jetzt beschlossene Richtlinie für die Tarifbeschäftigten die letzte Chance zur Vereinbarung der Altersteilzeit zu attraktiven Bedingungen. Beispiel 1: Die Personalkosten für einen (Vollzeit-)Beschäftigten betragen 40.000 Euro im Jahr. Mit Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses betragen die Personalkosten ca. 28.000 Euro im Jahr. Unter der Annahme, dass das Altersteilzeitarbeitsverhältnis mit Vollendung des 58. Lebensjahres abgeschlossen wird und mit Vollendung des 63. Lebensjahres beendet wird, also fünf Jahre andauert, werden 60.000 Euro an Personalkosten eingespart. Dies entspricht in dem gewählten Beispiel ca. 1,5 Jahresgehältern. Unter der Annahme, dass der Altersteilzeitbeschäftigte zwei Jahre vor dem Bezug einer ungekürzten Altersrente aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, werden zwei weitere Jahresgehälter (80.000 Euro) an Personalkosten eingespart. Die Gesamteinsparung von 3,5 Jahresgehältern (140.000 Euro) verringert sich allerdings um den vom Land an die Rentenversicherung zu leistenden Beitragsaufwand zum Ausgleich der Rentenminderung. Angenommen, das Land hat 25.000 Euro an Beitragsaufwendungen zum Ausgleich der Rentenminderung an den Rentenversicherungsträger zu leisten, beträgt die Personalkosteneinsparung immer noch 115.000 Euro, dies sind ca. 2,9 Jahresgehälter. Beispiel 2: Die Personalkosten für einen (Vollzeit-)Beschäftigten betragen 30.000 Euro im Jahr. Durch den Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses, in diesem Falle für die Dauer von acht Jahren, werden nach vorstehendem Berechnungsweg immer noch 112.000 Euro an Personalkosten eingespart, dies sind ca. 3,7 Jahresgehälter. Die absolute Höhe der Personalkosteneinsparung hängt davon ab, wie die neue Richtlinie von den Tarifbeschäftigten angenommen wird. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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