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Magdeburg, den 29.01.2008

Weiter Handlungsbedarf beim Thema Impfen / Ministerin Kuppe appelliert an Fürsorgepflicht der Eltern

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 052/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 052/08 Magdeburg, den 29. Januar 2008 Weiter Handlungsbedarf beim Thema Impfen / Ministerin Kuppe appelliert an Fürsorgepflicht der Eltern Beim Impfstatus der Kinder in Sachsen-Anhalt gibt es Licht- und Schattenseiten. Zu diesem Schluss kommt der aktuelle Impfschutzbericht, den Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe am heutigen Dienstag vorstellte. Schulanfängerinnen und Schulanfänger verfügen über einen soliden Basisschutz. Einzelne Impflücken werden jedoch sichtbar. Die altersgerechte Impfung ist im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen. Eine Ausnahme bildet die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR). Bis zum Alter von zwei Jahren sollte jedes Kind über zwei MMR-Impfungen verfügen, um ausreichend geschützt zu sein. Bei den einzuschulenden Kindern, die in der Regel etwa fünf Jahre alt waren, hatten zwar 97 Prozent die erste Impfung, aber nur 84 Prozent die notwendige zweite Impfung. Bei den Kindern der dritten Klassenstufe ist ein leichter Rückgang der Impfung mit der Auffrischimpfung gegen Diphtherie und Tetanus sowie mit der ersten und zweiten MMR-Impfung zu erkennen. Die Durchimpfung gegen Hepatitis B ist hingegen deutlich gestiegen (87,4 Prozent). Die Impfung der sechsten Klassen ist in einigen Teilbereichen rückläufig, zum Beispiel bei der 2. MMR-Impfung. Bei der Grundimmunisierung gegen Keuchhusten und Hepatitis ist ein Aufwärtstrend zu erkennen. Ministerin Kuppe appellierte an die Eltern, sich um den Impfschutz ihrer Kinder zu kümmern. Kuppe sagte: ¿Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass eine einmalige Impfung ein Leben lang helfen könnte. Viele Impfungen schützen nur über einen begrenzten Zeitraum und müssen dann aufgefrischt werden. Andere Impfungen entfalten erst nach einer Wiederholung ihren vollständigen Schutz.¿ Kuppe verwies auf einen Zusammenhang zwischen der nachlassenden Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und rückläufigem Impfschutz. Sie sagte: ¿Bei Kleinst- und Kleinkindern gibt es bei Vorsorgeuntersuchungen und Impfschutz Kleinst- und kleine Lücken, bei größeren und großen Kindern große Lücken. Das hat damit zu tun, dass die Kinderärzte bei der Vorsorgeuntersuchung auch nach dem Impfstatus schauen. Kommen die Eltern allerdings mit ihren Kindern nicht zur Vorsorgeuntersuchung, entfällt auch dieser Check.¿ So sollte die zweite MMR-Impfung spätestens nach Vollendung des zweiten Lebensjahres verabreicht werden. Ein günstiger Zeitpunkt dafür könnte die Vorsorgeuntersuchung U7 sein. Kuppe ermutigte die Gesundheitsämter, ihre Besuche, Beratungen und Impfaktionen in den Schulen fortzusetzen. ¿Aufklärung und Beratung ist der richtige Weg.¿   Das Gesundheitsministerium wird in diesem Jahr im Rahmen der Gesundheitsziele-Diskussion einen Schwerpunkt auf den altersgerechten Impfschutz bei Kindern und Jugendlichen legen. Kuppe sagte: ¿Wir werden mit allen Partnern weitere Kräfte mobilisieren, um den Impfstatus zu verbessern.¿ Zum Hintergrund: Der Impfbericht Sachsen-Anhalt erscheint jährlich. Grundlage sind die Impfdaten von einzuschulenden Kindern sowie die Nachweise laut Impfausweis für Kinder der Klassenstufen drei und sechs. Für den Bericht 2006 haben die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte die Daten von 39.611 Kindern ausgewertet. Zeigen sich Impflücken, werden die Eltern darüber schriftlich informiert und gebeten, die fehlenden Impfungen nachholen zu lassen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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