Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen/ Finanzminister Jens Bullerjahn: neue Muster für die steuerliche Berücksichtigung von Spenden im Internet
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 032/08 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 032/08 Magdeburg, den 1. Februar 2008 Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen/ Finanzminister Jens Bullerjahn: neue Muster für die steuerliche Berücksichtigung von Spenden im Internet Spenden können nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die der Zuwendungsempfänger nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erstellt hat . Finanzminister Jens Bullerjahn: ¿Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements haben sich u.a. Änderungen im Spendenrecht ergeben, die rückwirkend zum 1. Januar 2007 gelten. Diese Änderungen haben eine Anpassung der verbindlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen erforderlich gemacht.¿ Der Minister weist darauf hin, dass die neuen Muster für Zuwendungsbestätigungen im Internet auf den Seiten des Finanzministeriums unter www.sachsen-anhalt.de (und dort unter > Politik + Verwaltung > Ministerien > Ministerium der Finanzen > Steuern > Gesetze, Infos, Formulare) abrufbar sind. Wegen der rückwirkenden Änderung des Spendenrechts wird es vom Finanzamt nicht beanstandet, wenn für eine Übergangszeit bis zum 30. Juni 2008 noch die bisherigen Muster für Zuwendungsbestätigungen verwendet werden. Weitere Fragen zu diesem Thema beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter gern. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: presse@mf.sachsen-anhalt.de
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