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Magdeburg, den 05.02.2008

Innenminister Hövelmann: Chancen für strengeres Waffenrecht stehen gut/ Sachsen-Anhalts Initiative mit Aussicht auf Erfolg im Bundestag

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 061/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 061/08 Magdeburg, den 5. Februar 2008 Innenminister Hövelmann: Chancen für strengeres Waffenrecht stehen gut/ Sachsen-Anhalts Initiative mit Aussicht auf Erfolg im Bundestag Die Aussichten für Sachsen-Anhalts Initiative zur weiteren Verschärfung des Waffengesetzes sind gut. ¿Wir haben gute Chancen, unser Ziel eines möglichst weitreichenden Verbots von Anscheinswaffen durchzusetzen¿, berichtete Innenminister Holger Hövelmann in der heutigen Kabinettssitzung in Magdeburg. Ende Mai/Anfang Juni 2007 hatten sich die Innenminister der Länder bei ihrer Tagung in Berlin dafür ausgesprochen, das Führen von Waffenimitaten zu verbieten. Hövelmann: ¿Sowohl Polizistinnen und Polizisten als auch die Opfer von Überfällen werden immer häufiger mit Waffennachbildungen bedroht, die dem Original täuschend ähnlich sehen. Die Politik sollte dem nicht tatenlos zusehen.¿ Im Entwurf der Bundesregierung für eine Novellierung des Waffengesetzes waren zunächst nur Nachbildungen von Kriegswaffen und Pumpguns angesprochen worden. ¿Die spielen aber im Kriminalitätsgeschehen praktisch keine Rolle¿, unterstrich Hövelmann. ¿Banküberfälle werden ja nicht mit nachgemachten Panzern verübt.¿ Auf Antrag Sachsen-Anhalts hatte der Bundesrat deshalb am 20. Dezember 2007 beschlossen, ein weitreichendes Verbot von Anscheinswaffen zu fordern. Diese Position wollen jetzt offenbar auch die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen in Berlin übernehmen. Das geht aus der Gegenäußerung der Bundesregierung zum Bundesratsvotum und aus öffentlichen Äußerungen von Bundestagsabgeordneten hervor. Diese Entwicklung sei gut für die innere Sicherheit, sagte Hövelmann. Er kündigte an, ein Waffenrechtsexperte des Magdeburger Innenministeriums werde bei einer Anhörung im Bundestag in der nächsten Woche dafür plädieren, auch den Handel mit Anscheinswaffen zu verbieten: ¿Sonst bleibt das Verbot halbherzig.¿ Die abschließende Beratung zur Novelle des Waffengesetzes ist für den 21./22. Februar im Deutschen Bundestag und für den 14. März im Bundesrat vorgesehen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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