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Halle (Saale), den 08.02.2008

Landesverwaltungsamt beglaubigt jährlich mehr als 1.900 Urkunden und Dokumente deutscher Stellen

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 009/08 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 009/08 Halle, den 1. Februar 2008 Landesverwaltungsamt beglaubigt jährlich mehr als 1.900 Urkunden und Dokumente deutscher Stellen Mit dem deutschen Diplom als Krankenschwester in Brasilien arbeiten? Während des Urlaubs in Thailand heiraten? Eine Rente aus Russland beziehen? All dies sind Beispiele, bei denen das Landesverwaltungsamt zur Anlaufstelle von Bürgern aus ganz Sachsen-Anhalt wird: Allein 1.912 Mal hat die Behörde im Jahr 2007 die Echtheit von Siegel und Unterschrift auf deutschen Papieren bestätigt. Denn deutsche Urkunden und Dokumente werden im Ausland grundsätzlich nur dann anerkannt, wenn sie hier im Ursprungsland beglaubigt wurden und damit offiziell deren Echtheit festgestellt ist. Meldebescheinigungen, Schulzeugnisse, Geburtsurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, amtsärztliche Bescheinigungen ¿ sie alle sind ohne eine hoheitsrechtliche Bestätigung im Ausland nutzlos. Wer jedoch auf diese Nachweise angewiesen ist, sollte sich rechtzeitig über die amtliche Beglaubigung seiner Unterlagen informieren, rät Sigrun Quente, Fachfrau für alle Fragen rund um die Beglaubigung beim Landesverwaltungsamt. Dort befindet sich die zentrale Anlaufstelle in Sachsen-Anhalt, um die von Behörden ausgestellten Dokumente und Urkunden für das Ausland ¿fit¿ zu machen. Das Vorgehen richtet sich nach Konsularrecht und entsprechenden Abkommen, wie dem Haager Abkommen von 1961. Danach erhält ein Dokument eine sogenannte Apostille. ¿Mit der Apostille wird bestätigt, in welcher Funktion der Unterzeichnende zur Ausstellung des Dokuments berechtigt war und dass Unterschrift und Siegelabdruck echt sind¿, erklärt die Fachfrau. Etwas aufwändiger stellt sich das Procedere dar, soll das Dokument etwa in Brasilien oder Thailand anerkannt werden - Staaten, die nicht dem Haager Übereinkommen beigetreten sind. Hier wird eine ¿Legalisation¿ der benötigten Unterlagen durch das jeweilige ausländische Konsulat vorgenommen, nachdem das Landesverwaltungs-amt das deutsche Dokument mit einer Vorbeglaubigung versehen hat. Verschiedentlich ist auch noch das Bundesverwaltungsamt in Köln einzuschalten. Kontakt: Bürgerinnen und Bürger, die deutsche Urkunden im Ausland vorzulegen haben ¿ neben den eingangs genannten Beispielen auch häufig bei Erbschaften, Grundstücksverkäufen oder Exportgeschäften - können sich an Frau Quente unter der Telefonnummer 0391 - 567 2168 wenden. Umfassende Informationen zum Thema finden sich auch im Internet unter www.Landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de (Stichwort Apostille) oder unter www.auswaertiges-amt.de. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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