Bespitzelung eines früheren Staatsschützers hat es nicht gegeben
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 025/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 025/08 Magdeburg, den 12. Februar 2008 Bespitzelung eines früheren Staatsschützers hat es nicht gegeben Zu dem im Zusammenhang mit der Untersuchungsausschusssitzung am gestrigen Montag erhobenen Vorwurf, ein ehemaliger Staatsschützer sei während seiner Aufstiegsausbildung an der Polizeiakademie Niedersachsen von zwei Kollegen ¿bespitzelt¿ worden, erklärt der Pressesprecher des Innenministeriums, Martin Krems: ¿Dieser Vorwurf ist entschieden zurückzuweisen. Die beiden Kollegen hatten sich ratsuchend an die Polizeiabteilung des Innenministeriums gewandt, nachdem der frühere Staatsschützer im Gespräch angegeben hatte, Kenntnis von Sachverhalten zu haben, die zur Aufklärung des Todes von Oury Jalloh dienen können. Auf Bitten der Abteilung fertigten sie dazu einen Gesprächsvermerk an, der vom Innenministerium der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau zugeleitet wurde, die im Zusammenhang mit dem Tod von Oury Jalloh zwei Polizeibeamte wegen fahrlässiger Tötung bzw. Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt hat. Der Vermerk wurde mittlerweile in öffentlicher Gerichtsverhandlung verlesen. Wenn ein Polizeibeamter Kenntnisse vorbringt, die zur Aufklärung eines Tötungsdeliktes führen können, haben sowohl seine Kollegen als auch vorgesetzte Behörden die Pflicht, diese Informationen der Staatsanwaltschaft zugänglich zu machen. Solche Kenntnisse zu besitzen, ist für einen Polizeibeamten eben keine Privatsache.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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