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Magdeburg, den 12.02.2008

Bespitzelung eines früheren Staatsschützers hat es nicht gegeben

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 025/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 025/08 Magdeburg, den 12. Februar 2008 Bespitzelung eines früheren Staatsschützers hat es nicht gegeben Zu dem im Zusammenhang mit der Untersuchungsausschuss­sitzung am gestrigen Montag erhobenen Vorwurf, ein ehemali­ger Staatsschützer sei während seiner Aufstiegsausbildung an der Polizeiakademie Niedersachsen von zwei Kollegen ¿be­spitzelt¿ worden, erklärt der Pressesprecher des Innenministe­riums, Martin Krems: ¿Dieser Vorwurf ist entschieden zurückzuweisen. Die beiden Kollegen hatten sich ratsuchend an die Polizeiabteilung des Innenministeriums gewandt, nachdem der frühere Staats­schützer im Gespräch angegeben hatte, Kenntnis von Sach­verhalten zu haben, die zur Aufklärung des Todes von Oury Jalloh dienen können. Auf Bitten der Abteilung fertigten sie dazu einen Gesprächsvermerk an, der vom Innenministerium der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau zugeleitet wurde, die im Zusammenhang mit dem Tod von Oury Jalloh zwei Polizei­beamte wegen fahrlässiger Tötung bzw. Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt hat. Der Vermerk wurde mittlerweile in öffentlicher Gerichtsverhandlung verlesen. Wenn ein Polizeibeamter Kenntnisse vorbringt, die zur Aufklä­rung eines Tötungsdeliktes führen können, haben sowohl seine Kollegen als auch vorgesetzte Behörden die Pflicht, diese In­formationen der Staatsanwaltschaft zugänglich zu machen. Solche Kenntnisse zu besitzen, ist für einen Polizeibeamten eben keine Privatsache.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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