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Magdeburg, den 13.02.2008

(OVG LSA) Klage eines Hundehalters gegen eine erhöhte Hundesteuer für einen als gefährlich eingestuften Hund abgewiesen

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 002/08 Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 002/08 Magdeburg, den 13. Februar 2008 (OVG LSA) Klage eines Hundehalters gegen eine erhöhte Hundesteuer für einen als gefährlich eingestuften Hund abgewiesen Auf die Berufung der Stadt Halle hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 12.02.2008 die Klage eines Hundehalters gegen eine erhöhte Hundesteuer für einen als gefährlich eingestuften Hund abgewiesen. Bei dem Hund handelt es sich um einen American Staffordshire Terrier-Mix. Das Gericht hat die Erhebung einer erhöhten Hundesteuer auch für die Kreuzung bestimmter (gefährlicher) Hunderassen mit anderen Hunden als rechtmäßig angesehen. Auf den genetischen Anteil der gefährlichen Hunderasse und der Generation der Einmischung dieses Anteils kommt es nach Auffassung des Gerichts nicht an (Aktenzeichen 4 L 384/05). Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben werden. Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606-7075 Fax: (0391) 606-7029 Mail: pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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