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Magdeburg, den 18.02.2008

Zuschüsse für Unterbringung in kommunalen Wohnheimen bei Schulen mit inhaltlichem Schwerpunkt möglich

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 022/08 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 022/08 Magdeburg, den 18. Februar 2008 Zuschüsse für Unterbringung in kommunalen Wohnheimen bei Schulen mit inhaltlichem Schwerpunkt möglich Damit begabte Kinder in Sachsen-Anhalt unabhängig von der wirtschaftlichen Lage der Erziehungsberechtigten die Möglichkeit haben, ein Gymnasium mit genehmigtem inhaltlichen Schwerpunkt zu besuchen, gewährt das Land Sachsen-Anhalt auf Antrag seit dem 1. Februar 2008 Zuwendungen zu den Ausgaben für die notwendige Unterbringung in den kommunalen Wohnheimen an folgenden Gymnasien mit inhaltlichen Schwerpunkten:    Werner-von-Siemens-Gymnasium Magdeburg    Georg-Cantor-Gymnasium Halle    Burg-Gymnasium Wettin. Die Möglichkeit einer Zuwendung besteht für Schülerinnen und Schüler aus Sachsen-Anhalt, deren Erziehungsberechtigte Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) oder Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung (Hartz IV) sind. Die Zuwendung wird auf schriftlichen Antrag nach Vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Die Antragsformulare liegen an den drei Gymnasien vor. Der jeweilige Antrag ist zu richten an das: Landesverwaltungsamt Abteilung 5 Postfach 200256 06003 Halle Die Zuwendungsrichtlinie ermöglicht maximal den Erlass der Unterkunftsbeiträge. Das Kultusministerium setzt dabei voraus, dass der abgebende kommunale Schulträger seinen Anteil an den Wohnheimkosten gemäß der Gastschulbeitragsverordnung abzüglich eines vertretbaren Elternanteils (in der Regel in Höhe von 127,83, d.h. der Hälfte des Gastschulbeitrags von 255,65 Euro monatlich) an den Wohnheimträger zahlt. Eine entsprechende Sozialklausel besteht bereits für die Unterbringung in den Wohnheimen an den drei Landesgymnasien mit inhaltlichem Schwerpunkt: Latina ¿August Hermann Francke¿ in Halle, Landesgymnasium für Musik Wernigerode und Landesschule Pforta in Schulpforte. Für begabte Kinder in Sachsen-Anhalt wird damit unabhängig von der wirtschaftlichen Lage der Erziehungsberechtigten die Möglichkeit eröffnet, ein Gymnasium mit genehmigtem inhaltlichen Schwerpunkt zu besuchen. Die Richtlinie ist unter: http://www.mk-intern.bildung-lsa.de/Bildung/ri-wohnheim_landesgym.pdf abrufbar. Das ausfüllbare Formular unter: http://www.mk-intern.bildung-lsa.de/Bildung/fo-wohnheim_landesgym.rtf . Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Internet Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de Pressestelle Kultusministerium: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=presse_mk

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