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Magdeburg, den 20.02.2008

(LG MD) Bestechungsprozess gegen Helmut R. vor dem Amtsgericht Haldensleben - Zweigstelle Wolmirstedt - Akkreditierungshinweise und Sicherheitsverfügung des Vorsitzenden -

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 009/08 Magdeburg, den 20. Februar 2008 (LG MD) Bestechungsprozess gegen Helmut R. vor dem Amtsgericht Haldensleben - Zweigstelle Wolmirstedt - Akkreditierungshinweise und Sicherheitsverfügung des Vorsitzenden - 28 Ls 3/07 Schöffengericht 1 Angeklagter 5 Zeugen am 2. April Prozessbeginn: Mittwoch, 12. März 2008, 9.00 Uhr, Saal 1 Fortsetzungstermin: Mittwoch, 2. April 2008, 9.00 Uhr, Saal 1 Die Verhandlungen finden im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Haldensleben in 39326 Wolmirstedt, Schlossdomäne statt . Die Staatsanwaltschaft wirft dem 60jährigen Angeklagten Dr. Helmut R. Bestechung vor. Der Angeklagte war als Finanzberater tätig. Seit dem Jahr 2003 soll er als Berater einer Tierzuchtfirma der Gemeinde Mahlwinkel das Projekt einer Schweinemastanlage vorgestellt haben. Die Errichtung der Anlage soll jedoch durch den Gemeinderat abgelehnt worden sein. Am 6. Dezember 2005 soll der Angeklagte in einem Gespräch der Bürgermeisterin der Gemeinde persönlich insgesamt 20.000 Eur dafür angeboten haben, dass sie das geplante Projekt erneut auf die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung setzt. Der Strafrahmen der Bestechung reicht nach § 334 Abs. 1 Nr. 1 StGB von 3 Monaten bis 5 Jahren Freiheitsstrafe. Für Pressevertreter ist eine vorherige schriftliche Akkreditierung (Brief oder Fax, keine E-Mail) bis zum Freitag, den 07. März 2008, 12.00 Uhr bei der Pressestelle des Landgerichts erforderlich. Bei der Akkreditierung ist unbedingt anzugeben: Name, Vorname des Journalisten, Medium und Funktion ob ein Sitzplatz im Verhandlungssaal benötigt wird. Die Akkreditierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs vorgenommen. Sie gilt für alle Prozesstage. Durch den Antrag auf Akkreditierung erkennt der Anmeldende die Sicherheitsverfügung an. Akkreditierten Journalisten wird eine Bestätigung der Akkreditierung übersandt. Diese ist bei der Einlasskontrolle neben dem Presseausweis oder Personalausweis vorzuzeigen. Löffler Pressesprecher Weitere Einzelheiten auch zu den Sicherheitskontrollen entnehmen Sie bitte folgender Anordnung des Amtsgerichts: I. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Hauptverhandlung am 12.03.2008, 9.00 Uhr, 02.04.2008, 9.00 Uhr und ggfs. weiterer Fortsetzungstermine wird gemäß § 176 GVG angeordnet. öffentlichkeit (§ 169 GVG): 1. 10 Plätze sind Presseberichterstattern vorbehalten. Werden nicht alle Plätze be- nötigt, sind diese den Zuhörern zugänglich. Vom jeweiligen Rundfunk- und Pres- seorgan kann lediglich 1 Mitarbeiter an der Sitzung teilnehmen. 2. Zuhörer werden in der Reihenfolge ihrer Ankunft in den Sitzungssaal eingelassen. Die Zuhörer haben die für sie vorgesehenen Sitzplätze im Zuhörerraum einzuneh- men. Zuhörer dürfen nicht in den Sitzungssaal eingelassen werden, wenn freie Sitzplätze nicht zur Verfügung stehen. II. Ton-, Film- und Bildaufnahmen sowie Presseberichterstattung: 1. Ton-, Film-, Foto und digitale Bildaufnahmen sind von Beginn der Hauptverhand- lung bis zum Ende der Hauptverhandlung einschließlich der Verhandlungspausen im Sitzungssaal nicht gestattet. 2. Ton-, Film-, Foto und digitale Bildaufnahmen sind vor und im Sitzungssaal jeweils 20 Minuten vor Sitzungsbeginn gestattet. 3. Von den Mitgliedern des Gerichtes dürfen Film- und Bildaufnahmen an den jewei- ligen Sitzungstagen nur vor Beginn der jeweiligen Sitzung gefertigt werden. Bild- aufnahmen von Angeklagten sind ohne deren vorherige Zustimmung untersagt. 4. Wehrt eine Person (sonstige Prozessbeteiligte) erkennbar die Aufnahmen ab, ist die Aufnahme abzubrechen und eine weitere Aufnahme zu unterlassen. 5. Zuhörern und Presseberichterstattern ist das Mitnehmen von Mobiltelefonen in den Sitzungssaal nicht gestattet. Das Mitführen von Foto-, Film- und Tonbandauf- nahmegerät in der Sitzung ist untersagt. 6. Laptops dürfen im Sitzungssaal wegen der störenden Geräusche nicht benutzt werden. III. Sitzungspolizei und Hausrecht: 1. Die Sitzungspolizei obliegt der Vorsitzenden. Ihre daraus erwachsenen Befugnisse erstrecken sich a) in örtlicher Hinsicht auf den Sitzungssaal und die dem Sitzungssaale vorgela- gerten Räume, also auch auf den Zugang des Sitzungssaals; b) in zeitlicher Hinsicht auf die Sitzung, wozu auch die Sitzungspausen, während welcher das Gericht an der Gerichtsstelle bleibt, sowie die Zeitspannen vor und nach der Sitzung gehören, in denen sich die Beteiligten oder Zuhörer einfinden bzw. entfernen; c) in persönlicher Hinsicht auf alle Personen, die sich während der angegebenen Zeit in den erwähnten Bereichen aufhalten. Einzelfallentscheidungen: In Zweifelsfällen oder wenn ein Zuhörer oder Presseberichterstatter geltend macht, durch die angeordneten Maßnahmen in seinen Rechten beeinträchtigt zu sein, ist die Entscheidung der Vorsitzenden einzuholen. Begründung: Die getroffenen Anordnungen sind zur störungsfreien Abwicklung der Hauptverhandlung erforderlich. Schabarum-Gehrke Richterin am Amtsgericht Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 -2142 oder -2061 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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